Wir hatten bisher hauptsächlich die Hochwassergefährdung in Trostberg Schwarzau und Altenmarkt im Blick.
Aus den Planfeststellungsunterlagen ist ein weiterer Brennpunkt ersichtlich: Anning! Der Straßendamm am Aninger Bach wird direkt in das bisherige Überschwemmungsgebiet gebaut. Das Bauamt hat deshalb ein Gutachten erstellen lassen und den Planfeststellungsunterlagen beigefügt. „Kurzbericht Retensionsausgleich Anninger Bach“
Durch den Bau des Straßendamms am Bach, Anninger Brücke, gehen 15.500 Kubikmeter Rückstauvolumen verloren! Dies soll durch Ausbaggern der hinter dem Damm liegenden Wiese ausgeglichen werden. Die Wassermengen, welche von Pirach bis Anning und 1 Km Richtung Palling aufgrund der Straße zusammenkommen, sollen in Ziegelstadl in einem Rückhaltebecken aufgefangen werden – wenn das voll ist, läuft die komplette Wassermenge noch zusätzlich in den Anninger Bach!
Folgendes Bild aus dem Gutachten zeigt, mit welcher Überschwemmung gerechnet wird. Die Berechnung dieser Situation geht von einer Dauerstufe (Niederschlagszeit) von EINER STUNDE aus! Laut Untersuchung des Landesamt für Umwelt muss bei uns mit einer Dauerstufe von 12 bis 24 Stunden ausgegangen werden. Die dargestellte Situation ist also gravierend verharmlost. Es muss in Anning mit wesentlich schlimmeren Folen gerechnet werden, als sies in Obing derzeit schon der Fall ist. Hier ist der untere Ortsteil seit dem Bau der Ortsumfahrung bei jedem stärkeren Niederschlagsereignis unter Wasser! Wir empfehlen den Anwohnern in Anning dringend, sich rechtlich abzusichern und diesen Punkt in den Einwendungen zu berücksichtigen. Eventuell kann auch die Stadt Traunreut diesbezüglich um Hilfe gebeten werden.
Im Rahmen einer Diskussionsrunde mit Traunreuter Stadträten haben wir uns nochmals gemeinsam vor Augen geführt, was diese Baumaßnahme für Traunreut bedeutet.
Neutrassierung B304 Bauabschnitt 2 OU Altenmarkt
Ziel der Baumaßnahme, Bundesregierung: Leistungsfähige Verbindung der A94 im Norden mit A8 im Süden.
Die geplante Neubautrasse verläuft durch bisher unberührtes Terrain der Städte Trostberg und Traunreut, sowie Gemeinde Altenmarkt. Ca. 50% der Strecke soll das Traunreuter Stadtgebiet durchqueren.
Einhergehend mit dem Ausbau wird eine massive Verkehrssteigerung prognostiziert.
Ist-Situation: Mit der aktuellen Trasse ist Traunreut primär in St. Georgen konfrontiert. Sekundär in Stein a. d. Traun und Matzing Tertiär durch Zubringerverkehr in Traunwalchen. Die aktuelle Trasse verläuft derzeit entlang des westlichen Stadtgebiets.
Wer sich detaillierter mit der Historie der Planungsvorgänge, ausgehend vom Raumordnungsverfahren beschäftigen möchte, dem sei nachfolgendes Dokument nahegelegt. (Bitte auf Bild unten klicken) In diesem Dokument kommt man zu folgendem Fazit:
Bei neutraler Betrachtung ist die Westtrasse MW völlig ungeeignet. Da der Landesplanungsbehörde in ihrer landesplanerischen Beurteilung erhebliche Ermittlungsdefizite und Abwägungsfehler unterlaufen sind, die auch in den weiteren Planungsschritten nicht berichtigt wurden, muss sie dieses in der Planfeststellungsverfahren so gewichtige behördliche Gutachten nochmals kritisch untersuchen und letztlich als unhaltbar aufheben. In Zeiten des Klimawandels darf ein solches Vorhaben nicht mehr gebaut werden.
Tabellarische Auflistung diverser Sichtweisen und deren Auswirkungen auf Traunreut:
Vom Bund Naturschutz wurden erhielt der Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. den Hinweis, dass unser bayerischer Verkehrsminister, Hr. Bernreiter, von den Gegnern des Bauprojekts OU Altenmarkt BA2, nichts höre. Dies nehmen wir gerne zum Anlass, unsere Argumente schriftlich vorzubringen und hoffen darauf, dass sich daraus vielleicht sogar ein persönliches Gespräch entwickelt. In unserem Brief haben wir jedenfalls darum gebeten. Wir sind schon neugierig, was sich aus dieser Kontaktaufnahme noch entwickelt und werden hier aktuell berichten, wenn es Neuigkeiten gibt. Nachfolgend der Artikel aus dem Trostberger Tagblatt. Weiterhin unser Brief, ganz unten in diesem Artikel Sowie die inzwischen eingetroffene Antwort von Hr. Bernreiter. Der beigefügte Artikel des Trostberger Tagblatt gibt den Inhalt unseres Briefes wider.
Hier nun die Antwort von Hr. Bernreiter auf unsere Fragen: Kurz zusammengefasst: Vorne weg – an einem persönlichen Gespräch hat Hr. Bernreiter kein Interesse. Sein angebliches Interesse gegenüber dem Bund Naturschutz an unseren Argumenten war leider doch nur Fadenscheinig.
Folgende Textpassage ist die Antwort des Ministers auf unsere Fragen, Probleme und Ängste:
„…das Staatliche Bauamt die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt und beabsichtigt in Kürze, für das Projekt das Planfeststellungsverfahren zu beantragen. Im Planfeststellungsverfahren werden sämtliche öffentliche und private Belange geprüft und durch die Planfeststellungsbehörde – der Regierung von Oberbayern – abgewogen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir zu den einzelnen von Ihnen vorgebrachten Punkten, die die Planungen und die Auswirkungen der Orts-umfahrung Altenmarkt Bauabschnitt 2 betreffen, auf das anstehende Planfeststel-lungsverfahren verweisen, in dem diese Themen vollumfänglich berücksichtigt und bewertet werden…“
Genau soweit kommt man, wenn man sich in Bayern an die Regeln hält. Dass sich Mitglieder der „letzten Generation“ aus Protest für Ihr Anliegen auf der Straße festkleben, ist für mich nur zu verständlich. Vielleicht sollte sich Hr. Innenminister Herrmann einmal die Mühe machen und über das ignorante Verhalten der Bayerischen Staatsregierung nachdenken, statt Unschuldige zu kriminalisieren.
Den Link zu diesem Artikel erhielt Hr. Innenminister Herrmann am 10.12.2022 zur Kenntnis. Vielleicht ergibt sich ja daraus eine Möglichkeit, mit der bayerischen Staatsregierung unsere Probleme und Ängste, diese Planung betreffend, auszutauschen. Wir werden diesen Artikel bei Bedarf aktualisieren.
Die geplante Talquerung der OU Altenmarkt, mit welcher das Tal mittels Straßendamm abgeriegelt wird, stellt in Zukunft zweifellos ein nicht zu unterschätzendes Hochwasserrisiko für die Schwarzau und Altenmarkt dar.
Bisher konnten wir nur aus der Ferne verfolgen, wie es im Ahrtal; an der A94; in Simbach oder in Berchtesgaden war. Mit der Abriegelung des Altzals schaffen wir für Trostberg und Altenmarkt ein unkalulierbares Risikopotential – und das völlig unnötig!
Der aktuelle Artikel im Trostberger Tagblatt vom 16.07.2022 und auch die Jährung der Überschwemmungen im Ahrtal zeigen, dass die betroffenen Anwohner weder mit großartiger Hilfe vom Staat rechnen können, noch werden sie psychisch betreut. Die Betroffenen sind nach solchen Ereignissen für die Zukunft traumatisiert.
Es wäre wünschenswert, wenn unsere politischen Vertreter als Argumente für die Straße nicht nur „die Planung ist schon so weit fortgeschritten“….“man muss das jetzt bauen“….“wir müssen Altenmarkt entlasten“…als Argumente verlautbaren, sondern den Anwohnern auch die Risiken vermitteln.
Folgende Karte aus dem Bayern-Viewer zeigt das Überschwemmungsgebiet in Altenmarkt vor dem Bau der Trasse durch die Dietlwiese. Nach dem Bau des Straßendamms werden ca. 80% der Ortschaft Altenmarkt im Überschwemmungsgebiet liegen! Siehe nächste Karte
Nach dem Bau der Trasse gehen wir von folgendem Überschwemmungsgebiet für Altenmarkt aus: Anwohner in dem rot markierten Gebiet müssen mit Wasser in den Kellerräumen rechnen!
So ergeht es Betroffenen! Die Politiker kommen nur zum Pressefoto. Auf Hilfe warten die Anwohner vergebens. Müssen wir uns das in Trostberg und Altenmarkt wirklich antun?
Am 07.April 2022 erhielten wir die Nachricht über die Veröffentlichung unser beim Bundestag eingerechten Petition.
„…Ihre Petition wurde heute unter dem Titel Bundesstraßen – Kein Ausbau der Bundesstraße B 299/B 304, Ortsumfahrung Altenmarkt mit der ID 129826 veröffentlicht.
Sie kann nun von anderen Internetnutzern gelesen, diskutiert und unterstützt werden…“
Bitte beteiligt euch an der Diskussion und zeichnet diese! Bitte verteilt die Information an Familie, Bekannte, Freunde und Organisationen.
Bundestags-Petition des Umweltschutzverbands gegen das Fernstraßen-Bauprojekt Altenmarkt II
Der Countdown läuft!
Möchtet ihr persönlich etwas gegen Energieverschwendung, Naturzerstörung, Landverbrauch tun, dann zeichnet die aktuelle Petition des Umweltschutzverbands Alztal u. Umgebung e. V. gegen das Fernstraßen-Bauprojekt Altenmarkt II.
Die FDP hätte gerne die aktuellen Planungen der OU Altenmarkt, BAII mit Hr. Verkehrsminister Dr. Volker Wissing eingeladen. Aus zeitlichen Gründen war es ihm aber nicht möglich.
Fragen, welche noch offen blieben, sollte man schriftlich an Hr. Theurer senden. Der Umweltschutzverband hat nachfolgendes Schreiben mit der Bitte um Antwort an Hr. Theurer gesandt:
Schreiben des Umweltschutzverbands an Hr. Staatssekretär Theurer:
Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. Trostberg, 06.04.2022 1.Vorsitzender, Reinhold Schopf Pirach 6a 83308 Trostberg
Sehr geehrter Herr Weiß, sehr geehrter Herr Theurer,
wir möchten uns herzlich für die gelungene Veranstaltung bedanken. Im Folgenden unsere Punkte und Hinweise, wie gewünscht.
Zu unserer Petition: Im Januar 2022 haben wir eine Petition an den Bundestag eingereicht, in der wir den Planungsstopp für die Ortsumfahrung Altenmarkt, BA II, gefordert haben. Die Petition (Nr. 129826) fügen wir bei.
Zum Koalitionsvertrag: Der Koalitionsvertrag sieht einen Dialogprozess mit Verkehrs- Umwelt- Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden vor, mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans und einer gemeinsamen Abstimmung über die laufenden Projekte. Es ist vorgesehen, dass alle Projekte unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit, der Klimaneutralität, des Kosten-Nutzen Verhältnisses und des Flächenverbrauchs überprüft werden.
Die Ortsumfahrung Altenmarkt II erfüllt alle Voraussetzungen, die eine
derartige Überprüfung erforderlich machen:
Nach der Vorstellung der Planungen der Ortsumfahrung Altenmarkt, Bauabschnitt II, sind inzwischen sogar den vehementesten Befürwortern dieses Projekts ernsthafte Zweifel an der Sinnfälligkeit gekommen. Man hat nun alternative Konzepte im Auge. Auch in Traunreut überwiegt inzwischen die Skepsis bei der überwiegenden Mehrheit im Stadtrat.
Vielleicht sollte sich die SPD Trostberg und ein Großteil des Trostberger Stadtratsgremium jetzt darüber nachdenken, wieso die Nachbargemeinden inzwischen das Projekt ablehnen?
Welche Vorteile bitte sollen überhaupt die Hochwassergefährdung, Verlärmung und Schadstoffeintrag in die südlichen Stadtgebiete aufwiegen? Das Verkehrsaufkommen, welches in Zukunft genauso hoch ist, wie heute? Nur, dass zusätzlich 10.000 Fahrzeuge das Trostberger Tal queren werden! Die zusätzlichen Schadstoffe, welche eine künftige Industrieentwicklung in Trostberg massiv einschränken wird? Der Verlust unserer Naherholungsgebiete? Der Verlust unserer Stadtnahen Natur und Zerstörung der deutschlandweit wertvollsten Fledermaus-Habitate?
Wir wissen es nicht, woran unsere Trostberger Volksvertreter hier noch festhalten! Wir würden es aber gerne wissen! Bitte teilen Sie dem Umweltschutzverband mit, welches Argument aus Ihrer Sicht heute noch für diese Planung spricht!
Spätestens nach der 3D-Vorstellung des Bauamts ist dem letzten bewusst, um was es hier geht. Keine Entlastung von Altenmarkt; keine Entlastung von Trostberg oder Traunreut.
Sondern um eine autobahnähnliche Fernstraßenverbindung!
Wenn Sie den Artikel lesen möchten, bitte auf das Bild klicken
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Verkehrsknoten Ziegelstadl mit autobahnähnlichem Charakter. Verkehrsleitung zur B20; Palling!
Leserbrief, 15.10.2021, Trostberger Tagblatt
Straßen kruez und quer durch die Landschaft! Wohnen auf der Verkehrsinsel!
Das Schreiben des Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. an Hr. Bundespräsident Steinmeier wurde an die Presse zur Information verteilt.
Zu unserer Überraschung wurden in unserer örtlichen Presse Argumente des Bauamts zu unserer Stellungnahme veröffentlicht, welche aus unserer Sicht Korrekturbedarf hatten. So wurde die Tunnelöffnung von Seite des Bauamts als rechtskonform dargestellt, obwohl es einen klaren Gerichtsbeschluss gibt und dies von 2 unabhängigen Anwälten als rechtswidrig eingestuft wird. Eine rechtliche Untermauerung der Behauptung des Bauamts fehlt.
Auch der Enteignungsvorgang, welcher bis heute nicht abgeschlossen ist, stellt nach unserer Meinung einen absolut unzulässigen Eingriff in das Privatrecht dar. Wir fragen uns, wie so etwas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sein darf! Grundstück enteignen und nichts dafür bezahlen! Den Vorgang über Jahre hinweg verschleppen!
Statt unsere Leserbriefe zu veröffentlichen, wurde nachfolgender Artikel veröffentlicht: Für den Umweltschutzverband keine Frage: Die Tunnelöffnung ist und bleibt nach Einschätzung des UVA ein rechtswidriger Vorgang!
Müssen sich Staat und Behörden nicht an geltendes Recht halten? Wieso kann sich ein Bauamt über einen gültigen Gerichtsbeschluss hinweg setzen? Wie kann es sein, dass die Bundesrepublik Deutschland Privatgrund enteignet, ohne dafür Ausgleich zu leisten?
Der Umweltschutzverband hat sich über Jahre hinweg für den Schutz der Natur und des Naturidylls am Auberg eingesetzt. Ein überaus wichtiger Punkt war die Errichtung einer Fledermaus-Leitstruktur am Tunnel-Nordportal. Diese Struktur soll die Fledermäuse vom Ferkehrsstrom weg lenken.
Bereits im September 2020 hatte der Umweltschutzverband auf die gerichtliche Vereinbarung hingewiesen und Hr. Bauamtsleiter Rehm darauf aufmerksam gemacht, dass man davon ausgeht, dass ein möglicher Tunnel-Testbetrieb oder gar eine Verkehrsfreigabe des Tunnels erst nach Umsetzung dieser Maßnahme erfolgen darf.
Schlussendlich hat das Bauamt ungeachtet der gerichtlichen Vereinbarung den Tunnel-Probebetrieb als auch die Tunnelfreigabe erteilt, ohne die Vereinbarung einzuhalten.
Daraufhin hat der UVA die Sachlage von 2 unabhängigen Anwälten prüfen lassen. Ergebnis: Die Tunneleröffnung war und ist rechtswidrig.
Was soll der UVA tun? Ein gerichtliches Verfahren wird etwa 1 bis 1,5 Jahre dauern. Sodass dieser Weg keine wirkliche Alternative darstellt. Also haben wir uns am 16. April 2021 mit einem Schreiben an Hr. Bundespräsident Steinmeier gewandt und ihm unsere Situation geschildert.
Schreiben an Hr. Bundespräsident Steinmeier:
Hat sich ein rechtsstaatliches Parallelsystem bei Staat und Behörden etabliert?
Sehr geehrter Hr. Bundespräsident Steinmeier,
wir sind ein Umweltschutzverein mit ca. 500 Mitgliedern, steuerlich als gemeinnütziger Verein anerkannt, im nördlichen Chiemgau beheimatet und erhoffen uns von Ihnen einen Hinweis zu bekommen, wie wir in Zukunft mit der Situation umgehen sollen, da sich in den letzten Jahren augenscheinlich für die Bundesrepublik Deutschland, sowie deren Behörden ein rechtsstaatliches Parallelsystem entwickelt hat.
In diesem System hat sich, nach unserem Eindruck und unseren jüngsten Erfahrungen, die Enteignung von Privatgrundstücken ohne Entschädigungsleistung für die Betroffenen, sowie keine Bindungsverpflichtung von Behörden an gerichtlich getroffene Vergleichsurteile oder Rechtslagen zum Standard entwickelt.
Zur Untermauerung unseres Eindrucks möchten wir Ihnen unsere konkreten Erfahrungen im Rahmen des Bauprojekts „Aubergtunnel, Altenmarkt“ vortragen und Sie bitten, uns darüber zu informieren, wie wir mit dieser Rechtssituation aktuell und zukünftig umgehen sollen.
Da wir der Meinung sind, dass diese Thematik keinen uns allein betreffenden Einzelfall darstellt, geht dieses Schreiben an diverse Presseorgane, sowie den VGH München.
Hierfür bitten wir ausdrücklich um Ihr Verständnis.
Der Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. hatte das Bauprojekt „Aubergtunnel“, in 83352 Altenmarkt, beklagt und die Sache letztendlich vor dem Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2016 mit einem Vergleich abgeschlossen. (A 8 15.40016, VGH, 21.09.2016)
Für den Schutz der nahegelegenen Fledermauspopulation in der Stadtkirche Trostberg, mit EU-weitem Schutzrechtsstatus, sowie zum Schutz einer sehr seltenen Wimpernfledermaus-Population wurde im Rahmen des getroffenen Vergleichs eine Schutzbepflanzung am nördlichen Tunnelportal vereinbart. Die Umsetzung sollte zusammen mit weiteren Schutzmaßnahmen zu erfolgen, bevor der Tunnel in Betrieb genommen wird. Überdies wurde das Bauamt Traunstein laut Planfeststellungsbeschluss dazu verpflichtet, dass die Verkehrsfreigabe des Tunnels erst nach Umsetzung aller Maßnahmen, erfolgen darf. (Planfeststellungsbeschluss: Aktenzeichen: 32-4354.2-B299/B304-001, Punkt 3.3.9)
Am 21.09.2020 haben wir die Bauamtsleitung per FAX darauf aufmerksam gemacht, dass wir davon ausgehen, dass die gerichtlich vereinbarten Schutzmaßnahmen vor einem möglichen Probebetrieb und vor Verkehrsfreigabe vollumfänglich umgesetzt werden; wie dies im Gerichtsvergleich beschlossen wurde.
Nichtsdestotrotz wurde vom Bauamt Traunstein im November 2020 der Tunnel für den Verkehr frei gegeben. Die Pflanzmaßnahme wurde bis heute nicht durchgeführt, laufende Informationen konnten wir der Presse entnehmen. Als wir das Bauamt diesbezüglich kontaktierten wurde uns mitgeteilt, man müsse erst die Baustelle räumen und werde die rechtlich auferlegten Maßnahmen dann im März 2021 nachholen.