Aubergtunnel-Öffnung nach Einschätzung von 2 unabhängigen Anwälten, rechtswidrig!

Das Schreiben des Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. an Hr. Bundespräsident Steinmeier wurde an die Presse zur Information verteilt.

Zu unserer Überraschung wurden in unserer örtlichen Presse Argumente des Bauamts zu unserer Stellungnahme veröffentlicht, welche aus unserer Sicht Korrekturbedarf hatten.
So wurde die Tunnelöffnung von Seite des Bauamts als rechtskonform dargestellt, obwohl es einen klaren Gerichtsbeschluss gibt und dies von 2 unabhängigen Anwälten als rechtswidrig eingestuft wird.
Eine rechtliche Untermauerung der Behauptung des Bauamts fehlt.

Auch der Enteignungsvorgang, welcher bis heute nicht abgeschlossen ist, stellt nach unserer Meinung einen absolut unzulässigen Eingriff in das Privatrecht dar.
Wir fragen uns, wie so etwas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sein darf!
Grundstück enteignen und nichts dafür bezahlen!
Den Vorgang über Jahre hinweg verschleppen!

Statt unsere Leserbriefe zu veröffentlichen, wurde nachfolgender Artikel veröffentlicht:
Für den Umweltschutzverband keine Frage:
Die Tunnelöffnung ist und bleibt nach Einschätzung des UVA ein rechtswidriger Vorgang!

Artikel, Trostberger Tagblatt, 27.03.2021

Der erste Artikel war folgender:

Artikel, Trostberger Tagblatt, 02.03.2021 Wenn Sie den Artikel lesen möchten, bitte darauf klicken.

Fa. Swietelsky beantragt die nächste Kiesgrube in Seeon!

Die beantragte, 4,6 ha große Kiesabbaufläche und die daran anschließend geplante, 4,5 ha
große Erweiterungsfläche liegen im etwa 18 ha großen Niereiter Feld, nördlich des Weilers
Eglhart, nordöstlich von Seeon in der Gemeinde Seeon-Seebruck.

Quelle: Bayern-Atlas mit eigenen Ergänzungen
Lage der geplanten Kiesgrube

Der Umweltschutzverband hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Das Vorhaben betrifft nicht nur die Gemeinde Seeon durch Zerstörung der Natur und erhöhtem Kieslaster-Verkehr, sondern könnte möglicherweise weitreichende Folgen für die Trinkwasserversorgung der Stadt Trostberg haben.

Mit folgendem Schreiben, vom 13.12.2020 wendet sich der UVA an die Stadt Trostberg:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. (UVA) hat eine Information und Stellungnahme zum Kiesabbauantrag der Fa. Swietelsky in Seeon-Eglhart abgegeben. Hierin ist auch eine nicht auszuschließende Gefährdung des Brunnen Hannslau der Stadt Trostberg angesprochen. Das geplante Kiesabbaugebiet liegt in einer, am Ende der letzten Eiszeit entstandenen Gletscher-Schmelzwasserrinne, die zur Hannslau hin ausgerichtet ist. Ob der Kiesabbau-Standort zum Grundwassereinzugsbereich des Brunnens gehört, ist nach unserer Kenntnis bisher nicht untersucht. In der dem Abbauantrag beiliegenden hydrogeologischen Untersuchung (Crystal Geotechnik, 29.11.2018) wurde aber festgestellt, dass der bis auf 2 m an das Grundwasser heranreichende Kiesabbau in einem Bereich liegt, der wegen der geringen Schutzfunktion des Gesteins als sehr empfindlich eingestuft wird. Deshalb ist zum Grundwasserschutz eine 1,25 bis 1,5 m dicke Sorbtionsschicht einzubauen. Woraus diese Sorbtionsschicht besteht und was sie bewirken soll, ist nicht näher dargelegt. Dass eine solche Sorbtionsschicht nötig ist, ist nach unserer Kenntnis bisher kaum üblich und gibt deshalb zu besonderer Vorsicht Anlass. Wir sind uns nicht sicher, ob unsere Hinweise von den zuständigen Behörden aufgegriffen und zu einer konkreteren Untersuchung führen werden. Deshalb möchten wir der Stadt Trostberg als Betreiberin der Trinkwasserversorgung Hannslau emfehlen, dieser Sache nachzugehen.

Quelle: Bayern-Atlas mit eigenen Ergänzungen
Lage der geplanten Kiesgrube

Kiesgrube am Bannsee / Seeon:  Auswirkungen auf die Natur

Kiesgrube am Bannsee / Seeon: Auswirkungen auf die Natur

Eine weitere Kiesgrube, nun direkt am Bannsee und FFH-Gebiet sehen wir mehr als kritisch!
Bezugnehmend auf die, vom Landratsamt Traunstein zugrunde gelegten Untersuchungen sind nach unserer Meinung diverse Punkte nicht ausreichend berücksichtigt:

Zwei Videos zu diesem Artikel finden Sie hier:
Muschelaufnahmen aus dem Banseeüberlauf.
https://www.youtube.com/watch?v=Jhm8pThgYVs

Naturoase neben der geplanten Kiesgrube
https://youtu.be/K9OU3nY_1-k

Naturidyll, Überschwemmungsflächen, Foto UVA Nur ca. 35m entfernt entsteht die neue Kiesgrube – Siehe nächste Foto!

Arbeiten an der vom Landratsamt Traunstein genehmigten NEUNTEN Kiesgrube, in Seeon, am Bannsee; Foto UVA; Stand 31.07.2020

Zum speziellen Artenschutz:

Es ist unverkennbar, dass es sich vor allem im direkten Umfeld der Abbaufläche um ein derart ökologisch wertvolles Gebiet handelt, dass dessen Wert unmöglich von den Verantwortlichen in einem Gutachten über einen kurzen Zeitraum (maximal 1-2 Jahre) beurteilt werden kann, wie dies in den Genehmigungsunterlagen suggeriert wird.
Die Abschätzung, ob für die einzelnen Tierarten ein Schädigungs-, Störungs-, Verletzungs- und Tötungsverbot in Frage kommt, ist in dieser Zeit unmöglich. Im direkten Umfeld gibt es 52 Vogelarten, Amphibien, Reptilien, Libellen, Käfer, Schmetterlinge und im aquatischen Bereich seltene Muscheln und Schnecken.
Es wäre ein großes wissenschaftliches Projekt, Auswirkungen von Kiesgruben auf solche wertvollen Biozönosen zu untersuchen. Auf keinen Fall darf man es dem Zufall überlassen.

Konkrete Kritikpunkte an den Unterlagen des Amtes:
Baubedingte Wirkfaktoren wie Lärm, Licht-, Staub- und Abgasemissionen werden einfach als nicht relevant abgehakt.
Weder wird die Menge und Höhe der Emissionen genannt, noch die Wirkung auf einzelne Arten.
Vielmehr wird die Zauneidechse, die einzige rote Liste Art, die tatsächlich im Bereich des Abbaugebietes anzutreffen war, in den Fokus gerückt.
Aufgrund weniger Beobachtungstage die zudem sehr spät im Jahr (im Mai, nach der Amphibienlaichzeit!) durchgeführt wurden und einigen überfahrenen Tieren lässt sich kaum auf das Verhalten aller vorkommenden Amphibien schließen.
Immerhin wurden Laubfrösche (saP-Art) in der direkten Umgebung erwähnt.
Springfrösche werden in den Unterlagen als „Worst-Case-Art“ abgehandelt, da deren Vorkommen zwar wahrscheinlich ist, diese aber vom Gutachter nicht angefunden wurden.
In der „Natura 2000 Gebietsbezogene Konkretisierung der Einhaltungsziele“ für das Moorgebiet von Eggstätt / Hemhof bis Seeon steht folgende Forderung: „
Erhalt ausreichender Störungsfreiheit, v. a. während der jeweiligen Fortpflanzungs- und Mauserzeit, der Zugzeit von Wat- und Großvögeln sowie im Winter; als Mausergewässer dienen insbesondere der Schlosssee und die nährstoffreichen Seen zwischen Eggstätt und Seeon.

Hierzu wird i. d. Unterlagen nur erwähnt, dass die Arten nicht gestört werden, weil sie pauschal lärmunempfindlich sein sollen.
Dass dies aber keinesfalls sicher ist, steht sogar in den Unterlagen des Amtes. Hier wird argumentiert, dass genug Ausweichflächen am Bansee und am Klostersee zur Verfügung stehen, die „im Falle einer bau- und anlagebedingten Störung der Art aufgesucht werden können“:

Dies würde bedeuten, dass die Maßnahme den Lebensraum einschränkt, verkleinert und verschlechtert was doch per Gesetz auf keinen Fall passieren darf.
Fledermäuse können nach den Unterlagen „lichtbedingten Irritationen kleinräumig ausweichen“, d.h. auch diese werden in einem nicht spezifizierten Umfang gestört.
Der Eisvogel wird zwar angetroffen, das Gebiet aber „nur“ als Jagdrevier eingestuft. Seine Brutstätte wird nicht gefunden. Dem Eisvogel ist Punkt 4 in der „Natura 200 Gebiets…“ gewidmet. Daraus folgt, dass der Brutbestand einschließlich seiner Lebensräume geschützt werden muss.
In den vorgelegten Unterlagen wird nicht weiter darauf eingegangen.
Auf die seit 2006 neu entstandenen Überschwemmungsflächen wird  überhaupt nicht eingegangen.
Dort hat sich das Erhoffte ereignet und sie sind zum Lebensraum einer Fülle aquatischer Organismen geworden. Wohl wegen der Ungestörtheit hat sich eine Muschelpopulation bestehend aus Maler- (Unio pictorum) und Teichmuscheln (Anantina anatina) angesiedelt. Es handelt sich um tausende von Individuen. Wahrscheinlich sind auch Bachmuscheln (Unio crassus) darunter, die im nahen Schwellgraben (= Ausfluss des Bansees) vorkommen. Die „Natura 2000 gebiets…..“ schreibt unter Punkt 18 den Erhalt des Lebensraumes der Bachmuschel in der Ischler Achen vor. Dazu gehört natürlich auch deren Einzugsgebiet, da die Muscheln aus den Banseeüberläufen über den Bansee, den Schwellgraben in die Ischler Ache kommen.
Was aus den Muschelpopulationen geschieht, wenn die Staubemissionen zunehmen weiß niemand.
Link zu einigen Muschelaufnahmen aus dem Banseeüberlauf.
In den Unterlagen des Landratsamtes wird auf die saP-relevanten Arten im Datenblatt 189 Traunstein und in der Artenkartierung des LfU (Landesamt für Umwelt) zwar hingewiesen.
Ganze Tierstämme, wie z.B. Gliedertiere (Libellen, Schmetterlinge, Käfer) und Weichtiere (Muscheln und Schnecken), werden aber mit der Begründung,, dass sie nicht auf dem Abbaugebiet vorkommen in der Beurteilung vernachlässigt.
Alles in allem ist das Gutachten aus meiner Sicht ungeeignet die ökologischen Auswirkungen eines Kiesabbaus so nahe an ökologisch wertvollsten Gebieten zu beschreiben.

Zur FFH-Verträglichkeitsstudie 

Warum sich die Studie nur auf den Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) beschränkt, können wir nicht nachvollziehen. Eine Begründung hierfür ist nicht ersichtlich.
Es wird mit Lärmdistanzen argumentiert, die sich auf Straßenlärm beziehen. Es handelt sich aber bei der Maßnahme um Lärm, der – wie selbst beschrieben – unregelmäßig auftritt. Es ist der Lärm einer Kiesgrube, von startenden und anfahrenden Zwanzig- und Vierzigtonnern und Baumaschinen.
Diesen mit dem relativ gleichmäßigen Straßenlärm zu vergleichen ist ein Novum.
Störungen durch menschlichen Betrieb nahe des bisherigen Lebensraumes, durch Abgasemission und Lichtverschmutzung werden wegen der Erdwälle und der „geringen Intensität“ ohne weitere Begründung einfach ausgeschlossen.
Die empfindliche Reaktion auf Zivilisation von Vogelarten und speziell des Teichrohrsängers wird komplett ignoriert.
D.h. für den Teichrohrsänger stellt die Maßnahme sehr wohl eine Beeinträchtigung seines Lebensraumes dar und der Nachweis, dass sich die Situation für den Teichrohrsänger nicht verschlechtert ist nicht erbracht und die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG sind nicht erfüllt.
Nicht umsonst leben in diesem beruhigten Raum so viele Arten, die vor der Zivilisation und deren Begleiterscheinungen flüchten.

Resume

Aus ökologischer Sicht ist eine Kiesgrube an dieser Stelle ein unnötiges Risiko. Niemand weiß, wie groß die Störung auf die komplexen Zusammenhänge wirklich ist. Die Tatsache, dass sich dort unter und über Wasser eine Fülle von Arten angesiedelt haben, die sonst bedroht oder sogar am Aussterben sind und oft nur noch in solchen beruhigten Lebensräumen zu finden sind, gebietet es, diese zu schützen. Man muss alles unterlassen, was hier stören könnte.
Eine Kiesgrube, die nur für zwei Parteien von wirtschaftlichem Interesse ist, gehört hier nicht hin.

Anmerkungen:

Bachmuschel (Unio crassus): strenger Schutz nach FFH AnhIV; auf der roten Liste vom Aussterben bedroht
Malermuschel (Unio pictorum): in der roten Liste als gefährdet eingestuft
Kleine Teichmuschel (Anatina anatina): in der roten Liste als stark gefährdet eingestuft.

Umfahrung Seebruck durch streng geschütztes Naturschutzgebiet!

Geht es nach dem Wunsch des Gemeinderates, soll nördlich der bisherigen Brücke eine zweite Brücke für 40-Tonnen Fahrzeuge entstehen.
Damit verbunden eine Neutrassierung hinter den aktuellen Wohnhäusern.

Quer durch streng geschütztes Naturschutzgebiet und Moor.

Das Straßenbauamt will inzwischen die bisherige Brücke sanieren und ebenfalls für 40-Tonnen Fahrzeuge ertüchtigen. Dieses „Provisorium“ soll die nächsten 15 Jahre halten.

Für Fußgänger und Radfahrer wird nichts vorgesehen.

Der Gemeinderat konnte sich scheinbar mit diesem Vorgehen anfreunden.

Wir, der Umweltschutzverband, sind uns mit dem Bund Naturschutz einig:
Die Umfahrung lehnen wir kategorisch ab.

Es kann nicht sein, dass streng geschützte Naturoasen willkürlich zubetoniert werden!

Abgesehen davon muss man sich fragen, wieso die bisherige Brücke, welche eine Gewichtsbeschränkung von 12 Tonnen hat, nun für 40-Tonner ertüchtigt werden soll.

Die Ertüchtigung hätte ganz klar die Folge, dass selbst schwerste LKW, von München kommend, über Seebruck, Richtung Traunstein fahren werden.

Würde also zu einer massiven Verkehrsbelastung für den Ort führen.

Und ob dann vielleicht später das „Luftschloss“ der geplanten Neubautrasse gebaut wird, ist aus unserer Sicht mehr als unwahrscheinlich.

Sicher wird man in Seebruck dann auf dem Verkehrschaos sitzen bleiben!

Wir können den Gemeinderat Seebruck und die Anwohner in Seebruck nur eindringlich davon warnen, die Brücke auf 40 Tonnen ertüchtigen zu lassen!!!

Artikel aus dem Trostberger Tagblatt, 23.05.2019 Wenn Sie den Artikel lesen möchten, bitte darauf klicken.

 

 

Sand- und Kiesabbau in Seeon

Sand- und Kies:
Eine unerschöpfliche Ressource?

Nein!
Sand und Kies ist zu einem wertvollen Gut geworden.
Umso mehr muss man sich wundern, wieso die Gemeinde Seeon den Abbau dieses Rohstoffs in massivem Umfang ausweiten will.
Laut Untersuchung der Gemeinde Seeon gibt es derzeit noch ca. 24,4 Hektar abbaubare Kiesvorkommen, wenn man bisher schützenswerte Natur nicht preis gibt und die Gemeindebürger in mäßigem Umfang vor Lärm schützen will. Das heißt: Schutz vor dem Lärm der Kiesgrube.
Nicht der Lärm und die Belastung durch tausende zusätzliche LKW-Fahrten.
Diese Ressource soll in den nächsten 25 Jahren abgebaut werden.
Was die nächsten Generationen dann machen bleibt völlig offen.

Welche Kiesgruben bestehen und was ist geplant?

In der Gemeinde Seeon-Seebruck und knapp außerhalb der Gemeindegrenze bestehen derzeit etwa 44 ha betriebene und 37 ha geplante Kiesgruben sowie ca. 25 ha regionalplanerische Reserveflächen:
Innerhalb der Gemeinde gibt es die Kiesgrube Holzen an der Grenze zu Altenmarkt mit ca. 3 ha.

An der nördlichen Gemeindegrenze bei Thalham/Gemeinde Obing, d.h. im Quell-Einzugsbereich des Natur­schutzgebiets Seeoner Seen wird derzeit von zwei Unternehmen Kies auf gut 10 ha abgebaut; auf etwa einer gleich großen Fläche ist der Abbau beendet; die Moränenhügel sind aber nicht wieder im alten Relief hergestellt, sondern eingeebnet und z.T. mit einer Solaranlage belegt. Für eine Grube läuft derzeit ein von der Gemeinde Obing abgelehnter Antrag auf zusätzliche Vertiefung. Auch die ehemaligen Kiesgruben süd­östlich Großbergham sind planiert und jetzt z.T. Parkplatz, Betriebsgelände oder bebaut. Westlich Großberg­ham wurde kürzlich trotz Ablehnung der Gemeinde Obing eine ca. 1 ha große Kiesgrube eröffnet.

Grafik UVA u. BayernAtlas

Die Kiesgruben in Voglöd neben der Kreisstraße Seeon-Rabenden mit derzeit ca. 12 ha liegen im Gemeinde­gebiet Obing, an der Grenze zu Seeon und zu Mehr lesen

13. Mahnfeuer in Pirach

Tunnel, Transit und „Kathi´s Kunstmeilen-Träume“k-Mahnfeuer_1 k-Mahnfeuer_2 k-Mahnfeuer_3

13. Mahnfeuer der IGgW und der Arge-B-304mit vielen Informationen
Aufgrund der unsicheren Wetterverhältnisse verlegten die Bürgerinitiativen IGgW und Arge-B-304 das angekündigte Mahnfeuer heuer in eine Scheune am östlichen Ortsrand von Pirach. Die BI`s zündeten symbolisch eine Kerze an, die mahnen sollte, die Menschen im Alz- und Trauntal vor Transitverkehr und Verlärmung zu schützen.
Trotz widriger Wetterbedingungen konnte Arnulf Erler eine Vielzahl von Interessenten, darunter auch einige Stadträte aus Traunreut, begrüßen. Hauptthema beim diesjährigen Mahnfeuer war die Ortsbesichtigung durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof, der wegen der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Aubergtunnel in Altenmarkt angesetzt worden war. Beim Ortstermin waren Vertreter des Verwaltungsgerichtshof, der Landesanwaltschaft, des Staatlichen Bauamtes Traunstein, der Gemeinde Altenmarkt und der Kläger, UVA anwesend, wie Erler erklärte. Erler zeigte zunächst die verschiedenen Besichtigungspunkte auf, die vom StBA und vom UVA dem Gericht vorgeschlagen worden waren. Da auch vom Gericht Besichtigungspunkte des eigentlich nicht beklagten BA II der OU Altenmarkt, weil sie im Zusammenhang mit dem Aubergtunnel zu sehen sind, zugelassen worden waren, konnte er auf die Schwierigkeiten der Planung für St.Georgen, die nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, vor Ort hinweisen. Er erklärte, dass es für St.Georgen in absehbarer Zeit keine Lösung geben werde, da die Deutsche Bahn bisher zu einer Veränderung an den Bahnübergängen in St.Georgen nicht bereit sei. Der Verkehr fließe weiter durch St.Georgen und zwar in Zukunft in verstärktem Maße, wenn Aubergtunnel und Mehr lesen

Bundesverkehrswegeplan 2030 und Planfeststellungsbeschluss Aubergtunnel

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist kurz vor der Fertigstellung.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung soll die Meinung der Betroffenen eingeholt und bei den Planungen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Wir hoffen auf eine möglichst große Beteiligung.

In diesem Zusammenhang stellen wir hier den Planfeststellungsbeschluss zum Aubergtunnel
als Download bereit.

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