die Meldungen in der lokalen Presse über neue Kiesabbauflächen im Chiemgau reißen nicht ab. Wir, der Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. verfolgen diese Entwicklung mit größter Sorge. Die Ausbeutung dieser inzwischen weltweit knappen Ressource, ohne Rücksicht auf die Interessen künftiger Generationen, widerspricht jeglicher nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensweise. Von den Folgen für Natur, Wasserhaushalt, und Anwohner im weitem Umkreis ganz abgesehen. Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, im Interesse künftiger Generationen, die Klimaziele einzuhalten. Die Ausbeutung unserer Kies-Ressourcen voran zu treiben, als hätte alleinig nur unsere Generation ein Anrecht darauf, widerspricht nach unserer Auffassung dem Geist des aktuellen Urteils. Folgende Presseerklärung haben wir heute veröffentlicht:
Presseerklärung zur Ausweisung von Kiesabbau-Konzentrationszonen in Seeon Umweltschutzverband gibt nicht auf Seit drei Jahren versucht die Gemeinde Seeon-Seebruck den Kiesabbau in den Griff zu bekommen. Ob sie dabei richtig beraten ist, bezweifelt der UVA.
Unsere Meinungen und Argumente finden Sie im nachfolgenden Artikel.
1.Die Planung ist nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst (§ 1 Abs. 4 BauGB): Der rechtsverbindliche Regionalplan Südostoberbayern weist 2.500 ha Fläche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Kiesabbau aus und legt fest, dass der Kiesabbau hierauf konzentriert werden soll (B V 6.2 Z R18). Eine sachgerechte Begründung, warum die Gemeinde mit der jetzigen Konzentrationszonen-Ausweisung von dieser Regel abweicht, liegt nicht vor. Da der Flächennutzungsplan ohne die Möglichkeit einer gemeindlichen Abwägung an die verbindlichen Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ist (§ 1 Abs. 4 BauGB), ist die Planung unzulässig.
Die beantragte, 4,6 ha große Kiesabbaufläche und die daran anschließend geplante, 4,5 ha große Erweiterungsfläche liegen im etwa 18 ha großen Niereiter Feld, nördlich des Weilers Eglhart, nordöstlich von Seeon in der Gemeinde Seeon-Seebruck.
Der Umweltschutzverband hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Das Vorhaben betrifft nicht nur die Gemeinde Seeon durch Zerstörung der Natur und erhöhtem Kieslaster-Verkehr, sondern könnte möglicherweise weitreichende Folgen für die Trinkwasserversorgung der Stadt Trostberg haben.
Mit folgendem Schreiben, vom 13.12.2020 wendet sich der UVA an die Stadt Trostberg:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. (UVA) hat eine Information und Stellungnahme zum Kiesabbauantrag der Fa. Swietelsky in Seeon-Eglhart abgegeben. Hierin ist auch eine nicht auszuschließende Gefährdung des Brunnen Hannslau der Stadt Trostberg angesprochen. Das geplante Kiesabbaugebiet liegt in einer, am Ende der letzten Eiszeit entstandenen Gletscher-Schmelzwasserrinne, die zur Hannslau hin ausgerichtet ist. Ob der Kiesabbau-Standort zum Grundwassereinzugsbereich des Brunnens gehört, ist nach unserer Kenntnis bisher nicht untersucht. In der dem Abbauantrag beiliegenden hydrogeologischen Untersuchung (Crystal Geotechnik, 29.11.2018) wurde aber festgestellt, dass der bis auf 2 m an das Grundwasser heranreichende Kiesabbau in einem Bereich liegt, der wegen der geringen Schutzfunktion des Gesteins als sehr empfindlich eingestuft wird. Deshalb ist zum Grundwasserschutz eine 1,25 bis 1,5 m dicke Sorbtionsschicht einzubauen. Woraus diese Sorbtionsschicht besteht und was sie bewirken soll, ist nicht näher dargelegt. Dass eine solche Sorbtionsschicht nötig ist, ist nach unserer Kenntnis bisher kaum üblich und gibt deshalb zu besonderer Vorsicht Anlass. Wir sind uns nicht sicher, ob unsere Hinweise von den zuständigen Behörden aufgegriffen und zu einer konkreteren Untersuchung führen werden. Deshalb möchten wir der Stadt Trostberg als Betreiberin der Trinkwasserversorgung Hannslau emfehlen, dieser Sache nachzugehen.
Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag des Umweltschutzverbands Alztal und Umgebung e.V. (UVA) stattgegeben und damit den Kiesabbau in Seeon-Grünweg gestoppt (Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29.09.2020, M 1 SN 20.3658).
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hatte den Kiesabbau-Antrag der Eggstätter Firma Riedel-Kies bereits 2018 abgelehnt, die Unterlagen aber nicht weitergeleitet. Dies führte dazu, dass das Landratsamt Traunstein den ca. 2 ha großen Kiesabbau zwischen Grünweg und Bansee genehmigte.
Nach sofort einsetzenden Protesten der Bürger nahm das Landratsamt zwar die Genehmigung vier Wochen später für zwei Drittel der Fläche wieder zurück – wogegen aber die Fa. Riedel-Kies kürzlich Klage erhoben hat. Noch Ende Juli begann der Kiesabbau auf dem verbliebenen Drittel. Hiergegen erhob der UVA Klage, weil er das Naturparadies Bansee durch den unmittelbar benachbarten Kiesabbau gefährdet sieht.
Die empfindliche Eiszerfallslandschaft von Seeon mit ihren hydrogeologischen Besonderheiten sowie der als Naturschutzgebiet, FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesene Bereich im Umfeld des bekannten Seeoner Inselklosters sollen erhalten werden. In einem ersten Verfahrensschritt wurde vom Gericht zwar ein sofortiger Baustopp abgelehnt – mit der Begründung, dass die Schäden durch den Kiesabbau schon eingesetzt hatten.
Jetzt ist aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren gefallen, wonach bis zu einer endgültigen Entscheidung im Klageverfahren nicht weiter Kies abgebaut werden darf.
Ob die Fa. Riedel-Kies gegen diese Entscheidung Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen wird und wie sich das weitere Klageverfahren zu der 1/3-Fläche sowie das zweite Klageverfahren zu der 2/3-Fläche entwickelt, wird man erst in Wochen oder Monaten sehen. Bis dahin ist jedenfalls der weitere Kiesabbau gestoppt.
Wie viel von unserer einzigartigen Natur soll noch zerstört werden, um unsere Ressourcen möglichst schnell auszubeuten und unseren Kindern geschundenes Land zu hinterlassen?
Es sind derzeit 8 Kiesgruben, alleine um Seeon herum verteilt, entweder im Betrieb oder genehmigt.
Dies ist nun die NEUNTE KIESGRUBE!
Mitten im Verbund der Naturschutzgebiete!
Trotz ablehnender Haltung der Gemeinde Seeon/Seebruck, nun vom Landratsamt Traunstein genehmigt!
Das macht uns Fassungslos! Was soll man dazu noch sagen?
Dass man im Landkreis Traunstein für Gewerbe und Verkehr keine Rücksicht auf die Natur nimmt, ist hinlänglich bekannt.
Aber diese Genehmigung toppt alles!
Wir lehnen dieses Vorgehen, rücksichtslos unsere Ressourcen und die Natur auszubeuten, entschieden ab und werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen!
Verkehrsinfarkt in Altenmarkt a. d. Alz. So, oder so ähnlich, wird es von den Gemeindevertretern unermüdlich gepredigt. Aber was unternimmt man vor Ort in Wirklichkeit gegen das Verkehrsaufkommen?
Erst kürzlich wurde in Offling eine Kiesgrube mit folgenden Ausmaßen genehmigt: .“.. Der beantragte Abbau umfasst eine Fläche von rund 47000 Quadratmetern bei einer Abbautiefe von maximal 30 Metern. Das Abbauvolumen wird auf rund 975.000 Kubikmeter geschätzt, und es wird von einem Zeitraum von maximal 20 Jahren ausgegangen….“
Vielleicht sollte der Altenmarkter Gemeinderat einmal über folgendes nachdenken:
Die 975.000 Kubikmeter Kies wiegen etwa 1.950.000to und verursachen 97500 Fuhren Kies mit je 20 to. Beladung.
Da die Laster in der Regel leer in die Grube zurück fahren, sind es zur Ausbeutung 195.000 LKW-Fahrten.
Die Wiederverfüllung verursacht nochmals etwa dieselbe Anzahl Fahrten.
Also in Summe 390.000 LKW-Fahrten.
Nur für diese eine Kiesgrube!
Mit diesen 390.000 LKW-Fahrten beglückt Altenmarkt nicht nur sich selbst, sondern auch viele Anwohner der Nachbargemeinden!
Wer baut, braucht Kies. Jeder will bauen. Deshalb muss der Kies abgebaut werden.
So scheinbar die landläufige Meinung einiger Bürgermeister. Könnte man so sehen, würden unsere Vorkommen nur regional verbraucht.
Mit den vorhandenen 44 Hektar Kiesgruben könnte jedes Gebäude aus Vollbeton gebaut werden.
Ein Großteil unserer Kiesressourcen gehen jedoch in den Export!
Ist Kiesabbau ein gemeindliches Problem?
Nach dem Baugesetzbuch ist der Abbau von Bodenschätzen ein privilegiertes Vorhaben, das im Außenbereich grundsätzlich zulässig ist, wenn nicht besondere Belange entgegenstehen. Solche Belange können gemeindliche Vorgaben (Flächennutzungsplan) oder landesplanerische Vorgaben (Regionalplan) sein.
Der Landesgesetzgeber hat für Bayern
im Landesentwicklungsprogramm bestimmt, dass der Abbau von Bodenschätzen regional zu ordnen ist; Kiesabbau ist auf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu konzentrieren, die nach dem regionalen und überregionalem Bedarf zu bemessen sind und in den Regionalplänen festgelegt werden. Das ist vernünftig und praktikabel, weil damit ein Ausgleich zwischen Gemeinden mit geeigneten Kiesvorkommen und Gemeinden ohne Abbaumöglichkeiten geschaffen wird.
Der für die Region Südostoberbayern gültige Regionalplan weist 2.500 ha Vorrang- und Vorbehaltsflächen für den Kiesabbau aus (rechnerisch sind das im Durchschnitt etwa 15 ha pro Gemeinde). Diese Ausweisung ist im Benehmen mit dem Industrieverband Steine-Erden auf den regionalen und überregionalen Bedarf ausgelegt und wird bedarfsweise immer wieder fortgeschrieben. Somit ist es weder nötig noch zweckmäßig, dass Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen Kiesabbauflächen-Ausweisungen vornehmen, die über den Regionalplan und somit über den Bedarf hinausgehen.
Sollte es – wie manchmal behauptet – so sein, dass der Regionalplan zu wenig konkret oder zu wenig rechtssicher ist, dann muss doch wohl der Regionalplan verbessert werden! Es kann doch nicht sein, dass stattdessen wieder jede Gemeinde für sich das regionale Kiesproblem lösen muss und deshalb viele Hektar Kiesabbauflächen unnötig ausgewiesen werden. Der UVA wird dem nachgehen.
Nein!
Sand und Kies ist zu einem wertvollen Gut geworden.
Umso mehr muss man sich wundern, wieso die Gemeinde Seeon den Abbau dieses Rohstoffs in massivem Umfang ausweiten will.
Laut Untersuchung der Gemeinde Seeon gibt es derzeit noch ca. 24,4 Hektar abbaubare Kiesvorkommen, wenn man bisher schützenswerte Natur nicht preis gibt und die Gemeindebürger in mäßigem Umfang vor Lärm schützen will. Das heißt: Schutz vor dem Lärm der Kiesgrube.
Nicht der Lärm und die Belastung durch tausende zusätzliche LKW-Fahrten.
Diese Ressource soll in den nächsten 25 Jahren abgebaut werden.
Was die nächsten Generationen dann machen bleibt völlig offen.
Welche Kiesgruben bestehen und was ist geplant?
In der Gemeinde Seeon-Seebruck und knapp außerhalb der Gemeindegrenze bestehen derzeit etwa 44 ha betriebene und 37 ha geplante Kiesgruben sowie ca. 25 ha regionalplanerische Reserveflächen:
Innerhalb der Gemeinde gibt es die Kiesgrube Holzen an der Grenze zu Altenmarkt mit ca. 3 ha.
An der nördlichen Gemeindegrenze bei Thalham/Gemeinde Obing, d.h. im Quell-Einzugsbereich des Naturschutzgebiets Seeoner Seen wird derzeit von zwei Unternehmen Kies auf gut 10 ha abgebaut; auf etwa einer gleich großen Fläche ist der Abbau beendet; die Moränenhügel sind aber nicht wieder im alten Relief hergestellt, sondern eingeebnet und z.T. mit einer Solaranlage belegt. Für eine Grube läuft derzeit ein von der Gemeinde Obing abgelehnter Antrag auf zusätzliche Vertiefung. Auch die ehemaligen Kiesgruben südöstlich Großbergham sind planiert und jetzt z.T. Parkplatz, Betriebsgelände oder bebaut. Westlich Großbergham wurde kürzlich trotz Ablehnung der Gemeinde Obing eine ca. 1 ha große Kiesgrube eröffnet.
Die Kiesgruben in Voglöd neben der Kreisstraße Seeon-Rabenden mit derzeit ca. 12 ha liegen im Gemeindegebiet Obing, an der Grenze zu Seeon und zu Mehr lesen →