Von dieser erneuten Bestrebung, der Eröffnung einer weiteren Kiesgrube sind wir nicht begeistert.
Gibt es doch aus Sicht des Umweltschutzverbands schon genügend Kiesgruben im Landkreis Traunstein.
Es handelt sich um eine 2,5 ha große Waldfläche am Betriebsgelände eines Kiesunternehmens in Großbergham in der Gemeinde Obing, 100 m vom Brunnensee und damit vom Naturschutzgebiet der Seeoner Seen entfernt, das auch als FFH-Gebiet, europäisches Vogelschutzgebiet, Biotop und landschaftliches Vorbehaltsgebiet sowie als Toteiskessel-Landschaft geschützt ist.
Das Kiesunternehmen hat in der Nähe schon vor vielen Jahren in die Wälder des eiszeitlichen Randwalls eingegriffen, das Gelände nicht wiederhergestellt, nicht wieder aufgeforstet und unzulässig das Grundwasser angeschnitten. Statt eines bewaldeten Moränenzugs am Rand des Toteiskesselgebiets ist dort heute ein Gewerbegebiet und ein kostenpflichtiger Parklatz mit Toilette und einem Freizeit-Grundstück entstanden.
Mit dem Abraum wurde das Moor aufgeschüttet.
Das Landratsamt gibt sich machtlos.
Der UVA hofft, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nicht der gemeindlichen Entscheidung folgt, sondern das Verwaltungsgerichts-Urteil seiner Entscheidung zugrunde legt.
Kiesabbau im Chiemgau
Kiesabbau in Wiesmühl
„Kein Kies in der Wies“
Mit diesem Aufruf hatten sich die Anwohner im Jahr 2012 der geplanten Kiesgrube in Wiesmühl dem Umweltschutzverband angeschlossen.
Nun, im Jahr 2024 wurde das Vorhaben nach massiven Protesten von Anwohnern und Gemeinden vom Landratsamt Altötting genehmigt.
Allerdings mit massiven Auflagen für den Betreiber.
Wie im Bescheid nachzulesen, aufgrund der massiven Proteste von vielen Seiten.
Damit haben wir mit den Anwohnern zumindest erreicht, dass keine Maximalausbeutung der Kiesressourcen genehmigt wurde.
Überdies haftet der Betreiber für Schäden an Natur, Umwelt und Gebäuden auf Dauer.
Für die Anwohner zumindest eine geringere Belastung, obwohl sich wirklich niemand auf den Kiesabbau freut.
In den vergangenen Jahren haben wir gelernt, dass der Kiesabbau rechtlichen Vorrangstatus genießt.
Die Behörden müssen genehmigen, wenn keine gravierenden naturschutzrechtilchen oder öffentlichen Interessen dagegen sprechen.
Aus unserer Sicht „rechtliche Priviligierung zur Ausbeutung unserer Naturressourcen“.
Kies und Sand ist zur Mangelware geworden. Das Material wird nach unserer Erfahrung großteils aus dem Chiemgau exportiert.
Zum Schaden der nächsten Generationen, unserer Umwelt und unserer Lebensqualität durch die jetzt schon unzumutbare Verkehrsbelastung.
Jeder der hunderttausenden Lastwagenfuhren aus den bisherigen Kiesgruben belastet uns jetzt schon über die Maßen.
Die gleiche Menge Material muss auch irgendwann wieder in die Gruben zurück gefahren werden, um diese zu verfüllen.
Abermals eine Belastung – oder die Krater bleiben einfach offen, denn solche Mengen an Verfüllmaterial wie notwendig wären, sind bisher nur im 2. Weltkrieg angefallen.
Für die Natur sind stillgelegte Kiesgruben oftmals sogar zum Vorteil, denn dort bilden sich schnell ökologische Nischen für selten gewordene Pflanzen und Tiere.
Trocken- und Magerrasen, wie sie in unserer technisierten Kulturlandschaft schon lange keinen Platz mehr haben.
Für die Interessierten:
Anbei der Zeitungsbericht und die Genehmigungsunterlage.
Ausweisung von Kies-Konzentrationsflächen in Seeon
die Meldungen in der lokalen Presse über neue Kiesabbauflächen im Chiemgau reißen nicht ab.
Wir, der Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. verfolgen diese Entwicklung mit größter Sorge.
Die Ausbeutung dieser inzwischen weltweit knappen Ressource, ohne Rücksicht auf die Interessen künftiger Generationen, widerspricht jeglicher nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensweise.
Von den Folgen für Natur, Wasserhaushalt, und Anwohner im weitem Umkreis ganz abgesehen.
Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, im Interesse künftiger Generationen, die Klimaziele einzuhalten.
Die Ausbeutung unserer Kies-Ressourcen voran zu treiben, als hätte alleinig nur unsere Generation ein Anrecht darauf, widerspricht nach unserer Auffassung dem Geist des aktuellen Urteils.
Folgende Presseerklärung haben wir heute veröffentlicht:
Presseerklärung
zur Ausweisung von Kiesabbau-Konzentrationszonen in Seeon
Umweltschutzverband gibt nicht auf
Seit drei Jahren versucht die Gemeinde Seeon-Seebruck den Kiesabbau in den Griff zu bekommen. Ob sie dabei richtig beraten ist, bezweifelt der UVA.
Flächennutzungsplan Seeon mit Genehmigung neuer Kiesgruben
Unsere Meinungen und Argumente finden Sie im nachfolgenden Artikel.
1.Die Planung ist nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst (§ 1 Abs. 4 BauGB):
Der rechtsverbindliche Regionalplan Südostoberbayern weist 2.500 ha Fläche als
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Kiesabbau aus und legt fest, dass der
Kiesabbau hierauf konzentriert werden soll (B V 6.2 Z R18). Eine sachgerechte
Begründung, warum die Gemeinde mit der jetzigen Konzentrationszonen-Ausweisung von dieser Regel abweicht, liegt nicht vor. Da der Flächennutzungsplan
ohne die Möglichkeit einer gemeindlichen Abwägung an die verbindlichen Ziele
der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ist (§ 1 Abs. 4 BauGB), ist die
Planung unzulässig.
Fa. Swietelsky beantragt die nächste Kiesgrube in Seeon!
Die beantragte, 4,6 ha große Kiesabbaufläche und die daran anschließend geplante, 4,5 ha
große Erweiterungsfläche liegen im etwa 18 ha großen Niereiter Feld, nördlich des Weilers
Eglhart, nordöstlich von Seeon in der Gemeinde Seeon-Seebruck.
Der Umweltschutzverband hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Das Vorhaben betrifft nicht nur die Gemeinde Seeon durch Zerstörung der Natur und erhöhtem Kieslaster-Verkehr, sondern könnte möglicherweise weitreichende Folgen für die Trinkwasserversorgung der Stadt Trostberg haben.
Mit folgendem Schreiben, vom 13.12.2020 wendet sich der UVA an die Stadt Trostberg:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. (UVA) hat eine Information und Stellungnahme zum Kiesabbauantrag der Fa. Swietelsky in Seeon-Eglhart abgegeben. Hierin ist auch eine nicht auszuschließende Gefährdung des Brunnen Hannslau der Stadt Trostberg angesprochen. Das geplante Kiesabbaugebiet liegt in einer, am Ende der letzten Eiszeit entstandenen Gletscher-Schmelzwasserrinne, die zur Hannslau hin ausgerichtet ist. Ob der Kiesabbau-Standort zum Grundwassereinzugsbereich des Brunnens gehört, ist nach unserer Kenntnis bisher nicht untersucht. In der dem Abbauantrag beiliegenden hydrogeologischen Untersuchung (Crystal Geotechnik, 29.11.2018) wurde aber festgestellt, dass der bis auf 2 m an das Grundwasser heranreichende Kiesabbau in einem Bereich liegt, der wegen der geringen Schutzfunktion des Gesteins als sehr empfindlich eingestuft wird. Deshalb ist zum Grundwasserschutz eine 1,25 bis 1,5 m dicke Sorbtionsschicht einzubauen. Woraus diese Sorbtionsschicht besteht und was sie bewirken soll, ist nicht näher dargelegt. Dass eine solche Sorbtionsschicht nötig ist, ist nach unserer Kenntnis bisher kaum üblich und gibt deshalb zu besonderer Vorsicht Anlass. Wir sind uns nicht sicher, ob unsere Hinweise von den zuständigen Behörden aufgegriffen und zu einer konkreteren Untersuchung führen werden. Deshalb möchten wir der Stadt Trostberg als Betreiberin der Trinkwasserversorgung Hannslau emfehlen, dieser Sache nachzugehen.
Kiesgrube Grünweg vorerst gestoppt!
Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag des Umweltschutzverbands Alztal und Umgebung e.V. (UVA) stattgegeben und damit den Kiesabbau in Seeon-Grünweg gestoppt (Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29.09.2020, M 1 SN 20.3658).
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hatte den Kiesabbau-Antrag der Eggstätter Firma Riedel-Kies bereits 2018 abgelehnt, die Unterlagen aber nicht weitergeleitet. Dies führte dazu, dass das Landratsamt Traunstein den ca. 2 ha großen Kiesabbau zwischen Grünweg und Bansee genehmigte.
Nach sofort einsetzenden Protesten der Bürger nahm das Landratsamt zwar die Genehmigung vier Wochen später für zwei Drittel der Fläche wieder zurück – wogegen aber die Fa. Riedel-Kies kürzlich Klage erhoben hat. Noch Ende Juli begann der Kiesabbau auf dem verbliebenen Drittel. Hiergegen erhob der UVA Klage, weil er das Naturparadies Bansee durch den unmittelbar benachbarten Kiesabbau gefährdet sieht.
Die empfindliche Eiszerfallslandschaft von Seeon mit ihren hydrogeologischen Besonderheiten sowie der als Naturschutzgebiet, FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesene Bereich im Umfeld des bekannten Seeoner Inselklosters sollen erhalten werden. In einem ersten Verfahrensschritt wurde vom Gericht zwar ein sofortiger Baustopp abgelehnt – mit der Begründung, dass die Schäden durch den Kiesabbau schon eingesetzt hatten.
Jetzt ist aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren gefallen, wonach bis zu einer endgültigen Entscheidung im Klageverfahren nicht weiter Kies abgebaut werden darf.
Ob die Fa. Riedel-Kies gegen diese Entscheidung Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen wird und wie sich das weitere Klageverfahren zu der 1/3-Fläche sowie das zweite Klageverfahren zu der 2/3-Fläche entwickelt, wird man erst in Wochen oder Monaten sehen. Bis dahin ist jedenfalls der weitere Kiesabbau gestoppt.
Schon wieder eine Kiesgrube in Seeon genehmigt!
Wie viel von unserer einzigartigen Natur soll noch zerstört werden, um unsere Ressourcen möglichst schnell auszubeuten und unseren Kindern geschundenes Land zu hinterlassen?
Es sind derzeit 8 Kiesgruben, alleine um Seeon herum verteilt, entweder im Betrieb oder genehmigt.
Dies ist nun die NEUNTE KIESGRUBE!
Mitten im Verbund der Naturschutzgebiete!
Trotz ablehnender Haltung der Gemeinde Seeon/Seebruck, nun vom Landratsamt Traunstein genehmigt!
Das macht uns Fassungslos! Was soll man dazu noch sagen?
Dass man im Landkreis Traunstein für Gewerbe und Verkehr keine Rücksicht auf die Natur nimmt, ist hinlänglich bekannt.
Aber diese Genehmigung toppt alles!
Wir lehnen dieses Vorgehen, rücksichtslos unsere Ressourcen und die Natur auszubeuten, entschieden ab und werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen!
Geplanter Kiesabbau, Gemeinde Seeon
Geplanter Kiesabbau in Seeon
Folgendes Schreiben hat die Bürgerinitiative Seeon verfasst, um die Gemeinderäte zu sensibilisieren:
Kiesabbau in Offling, Gemeinde Altenmarkt
Verkehrsinfarkt in Altenmarkt a. d. Alz.
So, oder so ähnlich, wird es von den Gemeindevertretern unermüdlich gepredigt.
Aber was unternimmt man vor Ort in Wirklichkeit gegen das Verkehrsaufkommen?
Erst kürzlich wurde in Offling eine Kiesgrube mit folgenden Ausmaßen genehmigt:
.“.. Der beantragte Abbau umfasst eine Fläche von rund 47000 Quadratmetern bei einer Abbautiefe von maximal 30 Metern. Das Abbauvolumen wird auf rund 975.000 Kubikmeter geschätzt, und es wird von einem Zeitraum von maximal 20 Jahren ausgegangen….“
Vielleicht sollte der Altenmarkter Gemeinderat einmal über folgendes nachdenken:
Die 975.000 Kubikmeter Kies wiegen etwa 1.950.000to und verursachen 97500 Fuhren Kies mit je 20 to. Beladung.
Da die Laster in der Regel leer in die Grube zurück fahren, sind es zur Ausbeutung 195.000 LKW-Fahrten.
Die Wiederverfüllung verursacht nochmals etwa dieselbe Anzahl Fahrten.
Also in Summe 390.000 LKW-Fahrten.
Nur für diese eine Kiesgrube!
Mit diesen 390.000 LKW-Fahrten beglückt Altenmarkt nicht nur sich selbst, sondern auch viele Anwohner der Nachbargemeinden!
Danke für dieses großzügige Geschenk!
Hier nachzulesen:
https://www.chiemgau24.de/chiemgau/trostberg/altenmarkt-an-der-alz-ort458413/altenmarkt-genehmigungsverfahren-kiesgrube-offling-laeuft-kritik-anonymen-buerger-11791217.html
Nördlicher Chiemgau – Land der Kiesgruben?
Wer baut, braucht Kies.
Jeder will bauen. Deshalb muss der Kies abgebaut werden.
So scheinbar die landläufige Meinung einiger Bürgermeister.
Könnte man so sehen, würden unsere Vorkommen nur regional verbraucht.
Mit den vorhandenen 44 Hektar Kiesgruben könnte jedes Gebäude aus Vollbeton gebaut werden.
Ein Großteil unserer Kiesressourcen gehen jedoch in den Export!
Ist Kiesabbau ein gemeindliches Problem?
Nach dem Baugesetzbuch ist der Abbau von Bodenschätzen ein privilegiertes Vorhaben, das im Außenbereich grundsätzlich zulässig ist, wenn nicht besondere Belange entgegenstehen. Solche Belange können gemeindliche Vorgaben (Flächennutzungsplan) oder landesplanerische Vorgaben (Regionalplan) sein.
Der Landesgesetzgeber hat für Bayern
im Landesentwicklungsprogramm bestimmt, dass der Abbau von Bodenschätzen regional zu ordnen ist; Kiesabbau ist auf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu konzentrieren, die nach dem regionalen und überregionalem Bedarf zu bemessen sind und in den Regionalplänen festgelegt werden. Das ist vernünftig und praktikabel, weil damit ein Ausgleich zwischen Gemeinden mit geeigneten Kiesvorkommen und Gemeinden ohne Abbaumöglichkeiten geschaffen wird.
Der für die Region Südostoberbayern gültige Regionalplan weist 2.500 ha Vorrang- und Vorbehaltsflächen für den Kiesabbau aus (rechnerisch sind das im Durchschnitt etwa 15 ha pro Gemeinde). Diese Ausweisung ist im Benehmen mit dem Industrieverband Steine-Erden auf den regionalen und überregionalen Bedarf ausgelegt und wird bedarfsweise immer wieder fortgeschrieben. Somit ist es weder nötig noch zweckmäßig, dass Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen Kiesabbauflächen-Ausweisungen vornehmen, die über den Regionalplan und somit über den Bedarf hinausgehen.
Sollte es – wie manchmal behauptet – so sein, dass der Regionalplan zu wenig konkret oder zu wenig rechtssicher ist, dann muss doch wohl der Regionalplan verbessert werden! Es kann doch nicht sein, dass stattdessen wieder jede Gemeinde für sich das regionale Kiesproblem lösen muss und deshalb viele Hektar Kiesabbauflächen unnötig ausgewiesen werden. Der UVA wird dem nachgehen.