Seit dem Bau der Ortsumfahrung Obing hat man im Siedlungsgebiet, Kienberger Straße ein latentes Hochwasserproblem.
Es hat sich inzwischen eine Interessensgemeinschaft gebildet: www.hochwasser-obing.de
Hat das Bauamt Traunstein für die Hochwasserschäden zu haften?
Der Umweltschutzverband hat in der Stellungnahme zur Baumaßnahme nachweislich auf die Niederschlagswassereinleitung in den See und die möglichen Gefahren hingewiesen.
Laut Straßenbauamt (U1_Erlbericht.pdf, S.75) wurde folgendes behauptet: „Insgesamt ergeben sich daher nur geringe und keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“
Wir konnten diese Behauptung nie nachvollziehen. Eine genauere Begründung, wieso die Niederschläge angeblich kein Risiko bergen sollen, wurde niemals abgegeben.
Wir sehen die Ignorierung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Baus der Ortsumfahrung als grob fahrlässig!
Nach unserer Auffassung hat das Bauamt Traunstein für die verursachten Schäden zu haften.
Auszug aus der Stellungnahme des Umweltschutzverband zur Ortsumfahrung Obing:
15.1 Schutzmaßnahmen für den Obinger See, ibs. Zuflüsse / Querung der Zuflüsse
Lt. Unterlage 18.1 , Wassertechnische Untersuchung, ist der Obinger See ein stehendes Gewässer in unmittelbarer Nähe zu einem Erholungsgebiet – ein Gewässer mit besonderem Schutzbedürfnis nach DWA-M123, Typ G53 (Seite 07)
Es werden mehrere Bäche und Drainagegräben überbaut. (Seite 46)
Die Trasse verläuft nördlich des Sees mit leicht zum See abfallendem Gelände…. (U19-1 LBP Bericht, S. 10, Pkt. 2.1.3)
Der Obinger See wird von Bächen und Oberflächenwasser aus einem Gebiet gespeist, in welchem der Neubau, B304 erfolgen soll.
Der Unterlage 18.1 ist zu entnehmen, dass Straßenabwässer direkt und indirekt in den Obinger See geleitet werden sollen. Es ist nirgends eine Klärung der Wässer von Schadstoffen oder eine Maßnahme zum Schutz des Obinger Sees bei Verkehrsunfällen und austretenden Chemikalien vorgesehen!
Die Feststellung des Vorhabensträgers im Fertigstellungsentwurf (U1_Erlbericht.pdf, S.75) „Insgesamt ergeben sich daher nur geringe und keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“ . Dies ist nicht nachvollziehbar.
Es werden damit erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sowie massive Gefährdungspotentiale für den Obinger See in Kauf genommen.