Das Verwaltungsgericht hat entschieden, das Verfahren für den Aubergtunnel ruhen zu lassen, da es keine Aussicht auf Finanzierbarkeit dieses Projekts gibt.
Daraufhin wurde der UVA und das Straßenbauamt von der Stadt Trostberg aufgefordert, gegen diese Gerichtsentscheidung Einspruch einzulegen und das Gericht aufzufordern, das Gerichtsverfahren weiter voran zu treiben.
Was die Stadt Trostberg dazu treibt, sich für die Belange der Gemeinde Altenmarkt stark zu machen, bleibt noch unklar.
Der UVA sieht keine Notwendigkeit, dieser Aufforderung Folge zu leisten.
Der Aubergtunnel und auch damit die geplanten Verkehrsprojekte werden für Trostberg keine Entlastung, sondern Mehrbelastung mit sich bringen.
Der beigefügte Artikel des Trostberger Tagblatts vom 13.01.2015 trifft den Punkt.