Schreiben Sie eine Stellungnahme und bringen damit Ihre Meinung zum geplanten Hotel-Neubau gegenüber den Behörden zum Ausdruck!
Hier finden Sie eine Musterstellungnahme zur möglichst weiten Streuung und als Grundlage für eine eigene Stellungnahme:
(Öffnet sich als pdf-Datei)

In der Musterstellungnahme gibt es zahlreiche Anregungen für eigene Stellungnahmen.
Sie müssen nicht in Seebruck wohnen. Jeder kann eine Stellungnahme abgeben und sich damit am Verfahren beteiligen.
Eine Stellungnahme ist völlig unverbindlich. Es geht nur darum, seine Meinung einzubringen. Gewichtige Vorschläge werden gegebenenfalls von der Verwaltung im Verfahren berücksichtigt.
Die Stellungnahmen sollen möglichst per E-Mail gesendet werden an: bauamt@seeon-seebruck.de
Die Abgabe der Stellungnahmen muss bis spätestens 05.05.25 erfolgen.
Hintergrund:
Von der VR-Bank ist geplant, das Hotel Malerwinkel in etwa vierfacher Größe als vier- bis fünf-Sterne-Hotel für 73 Zimmer und Suiten mit großen Spa-Bereich und öffentlichem Restaurantbetrieb in Eigenregie zu führen. Im Restaurant und zwei Bars sowie einem Veranstaltungsraum und einem für jedermann zugänglichen Radlertreff sollen insgesamt mehr als 500 Gastronomie-Sitzplätze geschaffen werden. Oberirdisch und in einer Tiegrage sind 140 Kfz-Stellplätze vorgesehen. Pro Arbeitsschicht werden 45 Mitarbeiter geplant.
Das Vorhaben wurde zwar 2023 und in der Folge immer wieder geändert. Die Zahl der Zimmer wurde dabei zwar von 74 auf 73 reduziert aber gleichzeitig die Zahl der Gastronomie-Sitzplätze um 100 erhöht; ferner wurde eines der ursprünglich zwei Tiefgaragen-Geschosse gestrichen, dafür aber die entfallenden Kfz-Plätze oberirdisch angelegt. Der UVA kann darin keine Verbesserung erkennen. Die umstrittene Gebäude-Gestaltung mit senkrecht/diagonal stehenden Holzstreben erinnert den Vorstand des UVA weniger an einen oberbayerischen Bundwerkstadel, als an das Pekinger Sportstadion bird’s nest.
Zudem greift das Bauvorhaben in den nicht tragfägigen und deshalb mit komplizierten Maßnahmen vorzubereitenden Seeuntergrund ein, ist von der Trink- und Löschwasserversorgung nicht ausreichend erschlossen, wird vom Verkehrslärm der Staatsstraße und der eigenen Parkplätze belastet, gefährdet die Chiemsee-Ökologie durch die Einleitung des Parkplatz-Niederschlagswassers und vieles mehr. Der UVA lehnt das Projekt deshalb rundweg ab.
Der UVA hat seine Bedenken der Gemeinde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planung mitgeteilt und geht davon aus, dass dort viele weitere Stellungnahmen eingehen werden. Neben den Fachstellen können alle Privatpersonen bis zum Ende der Auslegungsfrist am 05.05.2025 die Planungsunterlegen im Internet einsehen und sich äußern. Der UVA hat zusätzlich seinen Rechtsvertreter mit einer anwaltlichen Stellungnahme beauftragt, weil er befürchtet, dass es in dieser Sache letztlich zu einem Rechtsstreit kommen kann.
Nach wie vor lehnt der UVA das Projekt ab, weil es der Landschaftsschutzverordnung und dem Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet sowie dem Seeuferkonzept des Regionalplans widerspricht und das unmittelbar benachbarte Flora-Fauna-Habitat sowie das europäische Vogelschutzgebiet beeinträchtigt. Ein touristische Projekt dieser Größe, Ausrichtung und Gestaltung passt nicht an den Chiemsee und lässt eine Entwicklung wie am Tegernsee oder in Kitzbühel befürchten.