Ausbau der B20 – Ortsumfahrung Laufen; Befangenheit der Vorsitzenden bei Gericht?

Nachtrag:
Hier das Ergebnis der Verhandlung lt. kurzem Bericht im TT, 28.07.2023:
ABGELEHNT und REVISION NICHT ZUGELASSEN

Neue Straßen; Neuer Verkehr; Neuer Landverbrauch; Noch mehr Co2-Ausstoß;
So funktioniert Klimaschutz in Deutschland
!

Angestellte des Staates richten über Pläne des Staates, auf Basis eines Gesetzes, erstellt durch den Staat, begründet, untermauert und abgewogen von Staatsbediensteten, zuständig für den staatlichen Planungsauftrag.
Dass Interessensgruppen, welche nicht der Staatlichen Linie folgen, in diesem System auf der Verliererseite stehen, ist wahrlich kein Wunder.
Dass der Anwalt der Grundstückseigentümer die Richterin als Befangen sieht, bestätigt unsere bisherigen Erfahrungen.

Für den Umweltschutzverband kein neues Thema.
Hatte sich doch beim Aubergtunnel eine ähnliche Situation ergeben.

Das Bauamt fühlte sich nicht an den gerichtlich erstrittenen Vergleich im Rahmen der Aubergtunnel-Verhandlung gebunden.
Siehe folgender Artikel:

http://www.uva-trostberg.de/aubergtunnel-oeffnung-nach-einschaetzung-von-2-unabhaengigen-anwaelten-rechtswidrig/

Daraufhin haben wir uns an Hr. Bundespräsident Steinmeier gewandt.
Auf eine Antwort von ihm warten wir heute noch.

Siehe folgender Artikel:

http://www.uva-trostberg.de/ist-inzwischen-bei-staat-und-behoerden-ein-rechtsstaatliches-parallelsystem-etabliert/

Im Enteignungsverfahren zum Aubergtunnel wurde die Verhandlung von einem Richter nicht einmal im Gericht, sondern gleich direkt im Landratsamt verhandelt und enteignet.
Um dem Verfahren einen Hauch von Rechtsstaatlichkeit zu geben, wurde vom Amt zur Festlegung der Entschädigungshöhe eine Gutachterin beauftragt, welche nicht einmal über den Sachstand korrekt berichten konnte und überdies unzulänglich von der Richterin informiert wurde.

Quelle: Südostbayerische Rundschau, 24.04.2023

Quelle: Südostbayerische Rundschau, 02.05.2023

Leserbrief zu dem Vorgang:

Leserbrief, Südostbayerische Rundschau, 28.04.2023