PFOA: Gleiches zu Gleichem

Wie geht man mit PFOA-Belastetem Bodenaushub in Burgkirchen und Umgebung um? (Rote Zone)
Wieso gilt das nicht für möglicherweise belastete Futter- und Lebensmittel?

Stichworte im Presseartikel:
Effektiver Schutz von Boden und Grundwasser im Einklang mit dem Umweltrecht
Vermeidung, Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungs- und sonstigen Verwaltungsverfahren
Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für künftige Investitionen.

Liest man den Artikel, ist klar:
Das Alles hat bisher im Landratsamt wunderbar funktioniert und so soll es auch bleiben.
Zumindest könnte man die Zeilen so interpretieren.

Die Kosten für einen Abtransport und eine gesicherte Entsorgung von Bodenaushub hat der Bauherr zu tragen und müsste dann versuchen, den Verursacher, die Firma Dyneon im Industriepark Gendorf, in die Pflicht zunehmen. So im dritten Absatz des Artikels zu lesen.

Da aber das Landratsamt der Fa. Dyneon, vermutlich im Rahmen der „Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren“ vor Jahrzehnten die Emission des PFOA in die Umwelt genehmigt hatte, schließt sich hier der Kreis.
Dyneon wird auf das Landratsamt verweisen; das Landratsamt verweist auf Dyneon.

Wie kann es sein, dass nun der Schutz von Boden und Grundwasser plötzlich wichtig ist – obwohl es dies über Jahrzehnte augenscheinlich nicht der Fall war?

Wenn man schon Gleiches zu Gleichem – also das PFOA-Belastete in der „roten Zone“ halten will, stellt sich die Frage, wie es dann mit dem Grundwasser, sowie Nahrungs- und Futtermitteln aussieht?

Laut Untersuchungen des hessischen Landeslabors Wiesbaden nimmt Weidelgras – der Bauern liebstes Kuhfutter PFOA massiv auf. Auch in Weizen und Mais wird dies angereichert. Logischerweise findet sich dann auch in den Eiern PFOA wieder; denn die Hühner fressen den Weizen, gewachsen auf den möglicherweise belasteten Böden.
PFOA, gefunden in Rinder und Schweine-Innereien legt ebenfalls nahe, dass der Weg des PFOA vom Boden über das Futter und dann zum Nahrungsmittel und dann letztendlich zu und Verbrauchern vorhanen ist.

Wenn Gleiches zu Gleichem für den Boden und Grundwasser gelten soll, dann wäre es doch die logische Konsequenz, dass dies auch für die Lebensmittel so sein muss.
Also: Keine unkontrollierte Verfrachtung von Futtermittel und Lebensmittel aus der Roten Zone!

Bisher wurde in der Öffentlichkeit eine Diskussion über die Belastung der Lebensmittel stets vermieden.
Vom Amt für Lebensmittelsicherheit wurde die Gefahr vor einigen Jahren in der Presse verneint, obwohl deren Untersuchungen eine andere Sprache sprechen. (Untersuchungsergebnisse sind im Internet abrufbar.)
Man geht hier augenscheinlich denselben Weg wie beim Trinkwasser.
Auch hier wurde über Jahre hinweg die Situation verheimlicht, bis die Anwohner mit PFOA verseucht waren.

Grafik aus Veröffentlichung, Amt für Lebensmittelsicherheit; Pflanzliche Lebens-und Futtermittel sowie Trinkwasser in Bayern; Eintragspfade in die Nahrungskette



Und das Grundwasser?
Eine der höchsten PFOA-Belastungen im Trinkwasser findet man in Passau.
Wieso? Dort wird aus dem Inn das Trinkwasser gewonnen.
Das PFOA aus Burgkirchen ist gleich mit dabei. In dieser Stadt kein Thema, denn wer denkt denn dort an sowas?

Grafik aus Veröffentlichung, Amt für Lebensmittelsicherheit; Pflanzliche Lebens-und Futtermittel sowie Trinkwasser in Bayern; Eintragspfade in die Nahrungskette

Wenn Sie den Artikel lesen möchten, einfach darauf klicken.

Artikel Trostberger Tagblatt, 04.09.2021