Folgendes Bild zeigt die Fläche, auf welcher eine Photovoltaikanlage geplant ist.
Muss das wirklich sein?
Gibt es wirklich keine anderen Flächen, als unsere Moore und Feuchtwiesen für diese Energiegewinnung?
Der Umweltschutzverband ist der Meinung, dass Energiegewinnung dort stattfinden sollte, wo die Energie gebraucht wird oder schon für die Infrastruktur genutzt wird.
Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen haben aus unserer Sicht nichts in Wäldern oder Mooren verloren.
Dazu haben wir sicher genügend Flächen an Autobahnen, Gewerbegebieten und Dächern aller Art zur Verfügung.
Der Umweltschutzverband hat sich mit folgenden Argumenten bei der Gemeindeverwaltung Seeon/Seebruck gegen das Vorhaben gewandt:
der nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. (UVA) nimmt zur o.g. Planung der Gemeinde Seeon-Seebruck wie folgt Stellung:
- Der UVA begrüßt die Schaffung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Aber genauso, wie bei Windenergieanlagen hierfür keine ökologisch wertvollen Wälder geschädigt werden sollen, dürfen bei PV-Anlagen hierfür keine sensiblen Landschaftsräume beeinträchtigt werden.
- Der Standort der PV-Anlage Pavolding in freier Lage des Niedermoorgebiets der Ischler Achen, umgeben von Biotopen sowie FFH- und Vogelschutzgebiet, inmitten der Biotopverbundachse zwischen den Eggstätter und den Seeoner Seen sowie inmitten des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets liegt in einem sensiblen Landschaftsraum und ist ungeeignet. Zweifellos verfügt die Gemeinde über geeignete Standorte, in denen PV-Anlagen geschaffen werden können.
- Der Standort ist auch kein vorbelastetes Gebiet, auf denen solche Anlagen realisiert werden sollen, sondern würde vielmehr den gesamten Talraum der Ischler Achen vorbelasten. Die Anlage würde zur Schädigung von Natur und Landschaft führen und die Erholungseignung beeinträchtigen. Die Planung widerspricht verbindlichen Zielen der Raumordnung.
Der UVA schließt sich mit seinen Einwänden gegen den Standort des Vorhabens den entsprechenden Bedenken des Bundes Naturschutz vom 29.05.2021 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.05.2021 an und bittet die Gemeinde, solche Anlagen nur an geeigneten Standorten vorzusehen.
Zum Vorgang wurde nachfolgender Artikel im Trostberger Tagblatt veröffentlicht: