Im Rahmen des Tunnelbaus, Aubergtunnel, war vorgeschrieben, die Baustellenfläche inklusive Container nach Abschluss der Arbeiten zu rekultivieren. Wurde aber nicht gemacht; weil die Container nun schon einmal da waren, nutzte man diese zuerst als Impfzentrum und anschließend als Flüchtlingsunterkünfte. Im Frühjahr sollte der Standort sogar noch ausgebaut werden. Für uns, den UVA, ein Unding, denn Gerüche aus den Containern und Mülltonnen, sowie die Beleuchtung locken Insekten und damit Fledermäuse an. Die Tiere sind dann einem unkalkulierbaren Kollisionsrisiko ausgesetzt. Das landratsamt und die Regierung, an welche wir uns mit mehreren Schreiben wandten, sahen das anders.
Erst als wir auf die Lärmsituation, dargestellt im aktuellen Lärmkataster des Landesamt für Umwelt auf die Gesundheitsgefährdung an diesem Standort aufmerksam wurden und wir über getroffene Schutzmaßnahmen beim Landratsamt nachfragten, wurde uns mitgeteilt, dass der Standort spätestens im Frühjahr 2024 aufgelöst wird.
Wir begrüßen diese Entscheidung. Gewinner sind damit die Naur, Fledermäuse, Gemeinde Altenmarkt und die Flüchtlinge.
Mit 2,5 Jahren Verzögerung wurde nun endlich die von uns erstrittene Fledermaus-Schutzbepflanzung am Aubergtunnel umgesetzt. Der von uns am 21.09.2016 erstrittene Vergleich sah vor, dass die Schutzmaßnahme vor Verkehrsfreigabe erfolgt sein muss.
Ungeachtet dieses Vergleichs verweigerte das Bauamt die Umsetzung und gab den Tunnel frei.
Erst jetzt, nachdem wir uns wiederum an den Verwaltungsgerichtshof gewandt hatten und dem Bauamt Zwangsmaßnahmen angedroht wurden, erfolgte die Realisierung. Die Bestandszahlen der Fledermäuse sind seit Beginn der Tunnelbaumaßnahme stark fallend. Die Rodung der Nahrungshabitate in Verbindung mit unzureichenden Schutzmaßnahmen haben vermutlich einen signifikanten Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet. Dazu gehört auch, dass die Baucontainer planungswidrig beibehalten wurden und nun als Asylunterkunft betrieben werden. Licht und Gerüche locken Insekten und damit Fledermäuse in die Gefahrenstelle der Tunnelzufahrt. Wir hoffen, dass sich durch die Leitstruktur die Situation für die Fledermäuse nun wieder verbessert.
Hintergrund-Information: In Deutschland gibt es ca. 23 Fledermausarten, die alle geschützt sind.
Nur den Wenigsten ist bewusst, dass davon 17 Arten in unserer nächsten Umgebung beheimatet sind, und zwar in den Hangleitenwäldern von Trostberg und Altenmarkt, im Auwald von Alz und Traun, am Möglinger Mühlbach, in Nock etc.. 4 davon sind äußerst selten und deshalb sogar europaweit streng geschützt.
Die bedeutendsten davon sind die Mopsfledermaus in der Höhlenburg Stein und die
vom Aussterben bedrohte Wimperfledermaus, die ihre Wochenstuben in der Kirche Sankt Andreas in Trostberg, in der Kirche Palling, im Schloss Pertenstein, in der Kirche in Garching, und in einer Scheune in Höbering hat und deren Kolonien untereinander vernetzt sind. Diese Gebiete sind von europaweiter Bedeutung, denn neben den insgesamt 14 Wochenstuben in Südostbayern sind nur noch 3 weitere in Deutschland bekannt.
Hier der Artikel des Trostberger Tagblatts zur Fledermaus-Schutzbepflanzung mit weiteren überaus interessanten Informationen.
Nicht nur, dass die Fledermauspopulationen im Umkreis von Altenmarkt mit dem Bau des Aubergtunnels eines ihrer wichtigsten Nahrungshabitate verloren haben – die seit Jahren vom Bauamt Traunstein rechtswidrig aufgebauten Container schädigen nachhaltig unsere letzten Fledermauspopulationen! Noch vor der Inbetriebnahme des Aubergtunnels hätte das Bauamt dort eine Fledermaus-Leitstruktur errichten und deren Funktion nachweisen müssen.
Das Ganze ist laut Gerichtsbeschluss so festgelegt. Laut Meinung des Bauamts wäre diese Leitstruktur nicht notwendig. Deshalb brauche man sich nicht an das Urteil zu halten.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, den man sich fragen muss: Die Container sind vom Landkreis angemietet. Aktuell wohnt angeblich eine Familie darin. Wie viel kosten uns die Container eigentlich pro Monat? Miete? Wachdienst? Infrastrukturmaßnehmen?
Vermutlich könnte man die eine Familie viel günstiger im 4 Sterne Hotel unterbringen. Die eingesparten Kosten dann der Tafel spenden. Laut Zeitungsbericht gibt es genügend weitere Unterkünfte, sodass man den Standort Altenmarkt für Flüchtlinge nicht benötigt.
Mit der Öffnungserlaubnis am Freitag, 4. März, ist für die Diskotheken und Clubs wieder Licht am Ende des Corona-Tunnels in Sicht. Im „Bergwerk“ in Altenmarkt bleibt es jedoch noch etwas länger zappenduster. Wie berichtet, hat der tunnelartige Nachtschwärmertreff einen massiven Wasserschaden erlitten, den die Besitzer und Betreiber Bernd Karmann und Didi Pfannes auf die Bauarbeiten für den benachbarten Aubergtunnel zurückführen. Vor dem Verwaltungsgericht in München hatten sie eine finanzielle Entschädigung beantragt bzw. nachträgliche bauliche Maßnahmen, die die Wassereintritte dauerhaft stoppen. Ohne Erfolg: Das Gericht hat den Antrag vor kurzem abgelehnt.
„Die Begründungen sind lächerlich“, sagt Bernd Karmann. „Wir werden beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen mit einem neuen, auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt.“
Seit dem Sommer 2020 tropft, sickert und fließt Wasser aus dem Auberg in den langgezogenen Felsenkeller. Karmann und Pfannes stehen buchstäblich vor einem Scherbenhaufen. Putz, Mauerwerk, Einrichtung und Elektrik sind durchnässt, verschimmelt und unbrauchbar. „Wir haben hier einen Schaden von fast 250000 Euro.“ Durch den gescheiterten Klageversuch kommen jetzt 7500 Euro Anwaltskosten und 470 Euro Verwaltungsgebühr dazu.
In der 14-seitigen Begründung in hochkompliziertem Juristen-Deutsch sieht das Verwaltungsgericht keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Bauarbeiten und den Wassereinbrüchen. Wahrscheinlich sei, dass es sich um ein „Taupunktproblem“ handle, sprich Kondenswasser. Für Karmann „ein Witz – bei den Mengen an Feuchtigkeit. Wir sind quasi abgesoffen“. Selbst als jahrelang hunderte Besucher im „Bergwerk“ tanzten und schwitzten, habe das Kondenswasser keine dauerhaften Schäden verursacht.
Das Gericht folgt jedoch der Darstellung des Staatlichen Bauamts Traunstein, wonach weder die Vortriebsarbeiten für den Tunnel noch Schwingungen oder Erschütterungen durch die Bodenverdichtung beim Straßenbau die Hydrogeologie im Auberg maßgeblich verändert und zu den Wasserschäden im „Bergwerk“ geführt hätten. Karmann hält dagegen, dass ihm ein Geoingenieur und Baufachleute bestätigt hätten, dass die im Straßenbau eingesetzten Rüttelmaschinen durchaus folgschwere Erschütterungen auslösen könnten. Und: Der erste große Wassereintritt im August 2020 sei just zu dem Zeitpunkt passiert, als die Behörden die Apparaturen für baubegleitende Erschütterungsmessungen schon wieder abgebaut hatten.
Unvorhersehbar? „Man dreht sich im Kreis“
„Es wird hier einfach ungeprüft den Aussagen des Bauamts Glauben geschenkt“, kritisiert Didi Pfannes. Deren Vertreter seien quasi nur mit den Händen in der Hosentasche durch das „Bergwerk“ gegangen und hätten sich die feuchten Wände angeschaut – „nach dem Motto: ,Das war’s. Wir sind nicht schuld. Beweist uns das Gegenteil‘“.
„Null komma null nachvollziehbar“ nennt Karmann das Urteil. Denn: Um ein so genanntes Planergänzungsverfahren geltend machen und Schadensregulierung einfordern zu können, müsse es sich laut Gericht um „unvorhersehbare“ Schadensgründe handeln. Aber genau das würden die Richter in Frage stellen, weil sie auf Ludwig Dietl verweisen, den Vorbesitzer des Gebäudes, der im Jahr 2009 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Tunnelbau einen Einwand formuliert habe – bezüglich eines möglichen Wasser- oder Gerölleintritts in den „Bergwerk“-Schacht. „Da dreht man sich im Kreis“, ärgert sich Karmann. „Wir haben das Gebäude ja erst kurz nach dem Planfeststellungsbeschluss gekauft. Wir hätten also schon damals klagen müssen, was laut unserem jetzigen Anwalt aber ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte. Jetzt ist es verjährt. Jetzt wird gesagt, es ist Kondenswasser. Aber im selben Atemzug heißt es, dass es doch vorhersehbar gewesen sei, dass der Tunnelbau zu Wasserschäden führen könnte.“
Karmann und Pfannes fühlen sich im Stich gelassen, aber sie geben nicht auf. Denn der zeitliche Ablauf von Bauarbeiten und großen Wassereintritten spreche sehr wohl für einen kausalen Zusammenhang – zumal es vorher jahrzehntelang keine Feuchtigkeitsprobleme gegeben habe.
Weil die Klage gegen den ablehnenden Gerichtsbescheid sicher wieder Monate in Anspruch nehmen werde, ergreifen sie – unabhängig davon – schon jetzt die Initiative. „Wir wollen das ,Bergwerk‘ – mit Eigenmitteln – zumindest einigermaßen wieder herrichten und versuchen, es noch im ersten Halbjahr 2022 wiederzueröffnen.“ Denn es wäre, wie sie sagen, ein Draufzahlgeschäft, nur das „LiBella“ im ersten Stock desselben Gebäudes zu betreiben. Ihre beiden Clubs würden eng zusammenhängen. „Die Leute wechslen hin und her. Der Personalaufwand ist hoch, das rechnet sich auf Dauer nur, wenn unten und oben geöffnet ist.“
Trefflicher hätte man die Vorstellungen der angereisten Politprominenz nicht formulieren können! Straßen, Straßen und nocheinmal Straßen! Begriffe wie Umweltschutz, Klimawandel, Ressourcenschonung und Belastung immer neuer Anwohner sind den Herren Scheuer, Ramsauer, Rehm sicher Fremdworte.
Man kann nur hoffen, dass Herren dieser Art schnellstens abgewählt werden, bevor sie unseren Chiemgau gänzlich zugrunde richten!
Dass die Eröffnung rechtswidrig ist, stört die Herren nicht im Geringsten, öffentlich zu posieren! Wurde doch bis Dato nicht einmal die gerichtlich vorgeschriebene Fledermaus-Schutzbepflanzung angelegt. ….Gesetze und Gerichtsurteile gelten nicht für die Herren Ramsauer, Scheuer und Rehm…. das ist nur etwas für die „Kleinen Leute“…. und auch am Eigentum dieser hat man sich nach Lust und Laune bedient ….. werden einfach enteignet … dazu hat man „unabhängige“ Richter beim Landratsamt angestellt….. Ob das auf Unrecht gebaute Tunnelfundament langfristig zum Guten führt, wird sich zeigen.
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Herbstzeit ist Erntezeit.
Auch bei unserer Kartoffelgruppe. Jetzt hat wurden die letzten Kartoffel am Auberg geerntet – die letzten Aubergler! Vielleicht etwas für’s Altenmarkter Heimatmuseum?
Bereits über den Sommer hinweg konnte man Zwiebel, Zucchini, Kohl und Vieles mehr für die gesunde Küche vom Acker holen. Die Kartoffel waren seit September mit dabei. Frisch geerntet schmecken auch diese am Besten.
Nun, Ende Oktober, kommen die restlichen Kartoffel aus der Erde.
Der Geruch von Erde und die goldgelben Knollen sind ein Erlebnis Besonderer Art.
Das muss man einmal erlebt haben!
Gespannt war man natürlich, wie die Ernte ausfallen wird.
Zu Guter Letzt hat jeder mehr als einen Sack Kartoffel geerntet. Die Knollen waren eher klein. Dies ist aber dem biologischen und düngerfreien Anbau geschuldet.
Der Geschmack dieser Knollen ist dafür aber umso intensiver.
Schade nur, dass unser Acker im Jahr 2018 zugeteert wird.
Darauf wird dann der Kreisverkehr des Aubergtunnels errichtet.
Wir haben zwar Geld als Entschädigung bekommen – Grund gibt es leider keinen, da nichts vorhanden ist. Für uns kein Wunder, bei dem Landverbrauch allerorts.
Und da wir auf den Geldscheinen kein Gemüse anbauen können, müssen wir selbst zusehen, wieder an einen neuen Acker zu kommen.
Wenn jemand etwas anzubieten hat, oder uns hierbei behilflich sein kann: BITTE Bei uns melden!
Wir gehen sorgsam und nachhaltig mit dem Boden um.
Bei uns hat auch Wurm, Schnecke und Käfer ein Gutes Leben.
Von den Befürwortern des Aubergtunnels, lange ersehnt und nun endlich Realität: Die Gerichtsverhandlung zum Aubergtunnel, am 21.09.2016, 10.00 Uhr.
Mehrmals wurde im Trostberger Tagblatt im Vorfeld für die Gerichtsverhandlung geworben.
Ein Bus wurde von den Altenmarkter Befürwortern, Fr. Namberger, organisiert.
Als Ergebnis war es dem UVA möglich, im Rahmen eines Vergleichs, am Nordportal einen bestmöglichen Fledermausschutz zu erreichen. Einhergehend damit, dass dieser Schutz als Nebeneffekt die Tunnelzufahrt mit Baumbewuchs kaschiert, sodass auch für das optische E
rscheinungsbild in Altenmarkt etwas getan wird.
Beim Westportal, an der B304, wurden uns leider keine weiteren Schutzmaßnahmen zugestanden.
Hier wird man in Zukunft damit leben müssen, einen kahlen Berghang zu sehen.
Natürlich auch schade für die Anwohner der Siedlung an der Wasserburger Straße. Für sie konnten wir zu unserem Bedauern, nichts erreichen. Wir hoffen, dass hier im Nachhinein vielleicht noch vom Altenmarkter Gemeiderat auf eigene Kosten kleine Verbesserungen geschaffen werden.
Mit etwas Engagement und ein bisschen Hilfe durch die Altenmarkter Bürgervertreter wäre hier sicher einiges für die Anwohner zu erreichen gewesen. Mehr lesen →