„Bergwerk“: Abgesoffen und vor Gericht abgeblitzt
Mit der Öffnungserlaubnis am Freitag, 4. März, ist für die Diskotheken und Clubs wieder Licht am Ende des Corona-Tunnels in Sicht. Im „Bergwerk“ in Altenmarkt bleibt es jedoch noch etwas länger zappenduster. Wie berichtet, hat der tunnelartige Nachtschwärmertreff einen massiven Wasserschaden erlitten, den die Besitzer und Betreiber Bernd Karmann und Didi Pfannes auf die Bauarbeiten für den benachbarten Aubergtunnel zurückführen. Vor dem Verwaltungsgericht in München hatten sie eine finanzielle Entschädigung beantragt bzw. nachträgliche bauliche Maßnahmen, die die Wassereintritte dauerhaft stoppen. Ohne Erfolg: Das Gericht hat den Antrag vor kurzem abgelehnt.
„Die Begründungen sind lächerlich“, sagt Bernd Karmann. „Wir werden beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen mit einem neuen, auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt.“
Seit dem Sommer 2020 tropft, sickert und fließt Wasser aus dem Auberg in den langgezogenen Felsenkeller. Karmann und Pfannes stehen buchstäblich vor einem Scherbenhaufen. Putz, Mauerwerk, Einrichtung und Elektrik sind durchnässt, verschimmelt und unbrauchbar. „Wir haben hier einen Schaden von fast 250000 Euro.“ Durch den gescheiterten Klageversuch kommen jetzt 7500 Euro Anwaltskosten und 470 Euro Verwaltungsgebühr dazu.
In der 14-seitigen Begründung in hochkompliziertem Juristen-Deutsch sieht das Verwaltungsgericht keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Bauarbeiten und den Wassereinbrüchen. Wahrscheinlich sei, dass es sich um ein „Taupunktproblem“ handle, sprich Kondenswasser. Für Karmann „ein Witz – bei den Mengen an Feuchtigkeit. Wir sind quasi abgesoffen“. Selbst als jahrelang hunderte Besucher im „Bergwerk“ tanzten und schwitzten, habe das Kondenswasser keine dauerhaften Schäden verursacht.
Das Gericht folgt jedoch der Darstellung des Staatlichen Bauamts Traunstein, wonach weder die Vortriebsarbeiten für den Tunnel noch Schwingungen oder Erschütterungen durch die Bodenverdichtung beim Straßenbau die Hydrogeologie im Auberg maßgeblich verändert und zu den Wasserschäden im „Bergwerk“ geführt hätten. Karmann hält dagegen, dass ihm ein Geoingenieur und Baufachleute bestätigt hätten, dass die im Straßenbau eingesetzten Rüttelmaschinen durchaus folgschwere Erschütterungen auslösen könnten. Und: Der erste große Wassereintritt im August 2020 sei just zu dem Zeitpunkt passiert, als die Behörden die Apparaturen für baubegleitende Erschütterungsmessungen schon wieder abgebaut hatten.
Unvorhersehbar? „Man dreht sich im Kreis“
„Es wird hier einfach ungeprüft den Aussagen des Bauamts Glauben geschenkt“, kritisiert Didi Pfannes. Deren Vertreter seien quasi nur mit den Händen in der Hosentasche durch das „Bergwerk“ gegangen und hätten sich die feuchten Wände angeschaut – „nach dem Motto: ,Das war’s. Wir sind nicht schuld. Beweist uns das Gegenteil‘“.
„Null komma null nachvollziehbar“ nennt Karmann das Urteil. Denn: Um ein so genanntes Planergänzungsverfahren geltend machen und Schadensregulierung einfordern zu können, müsse es sich laut Gericht um „unvorhersehbare“ Schadensgründe handeln. Aber genau das würden die Richter in Frage stellen, weil sie auf Ludwig Dietl verweisen, den Vorbesitzer des Gebäudes, der im Jahr 2009 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Tunnelbau einen Einwand formuliert habe – bezüglich eines möglichen Wasser- oder Gerölleintritts in den „Bergwerk“-Schacht. „Da dreht man sich im Kreis“, ärgert sich Karmann. „Wir haben das Gebäude ja erst kurz nach dem Planfeststellungsbeschluss gekauft. Wir hätten also schon damals klagen müssen, was laut unserem jetzigen Anwalt aber ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte. Jetzt ist es verjährt. Jetzt wird gesagt, es ist Kondenswasser. Aber im selben Atemzug heißt es, dass es doch vorhersehbar gewesen sei, dass der Tunnelbau zu Wasserschäden führen könnte.“
Karmann und Pfannes fühlen sich im Stich gelassen, aber sie geben nicht auf. Denn der zeitliche Ablauf von Bauarbeiten und großen Wassereintritten spreche sehr wohl für einen kausalen Zusammenhang – zumal es vorher jahrzehntelang keine Feuchtigkeitsprobleme gegeben habe.
Weil die Klage gegen den ablehnenden Gerichtsbescheid sicher wieder Monate in Anspruch nehmen werde, ergreifen sie – unabhängig davon – schon jetzt die Initiative. „Wir wollen das ,Bergwerk‘ – mit Eigenmitteln – zumindest einigermaßen wieder herrichten und versuchen, es noch im ersten Halbjahr 2022 wiederzueröffnen.“ Denn es wäre, wie sie sagen, ein Draufzahlgeschäft, nur das „LiBella“ im ersten Stock desselben Gebäudes zu betreiben. Ihre beiden Clubs würden eng zusammenhängen. „Die Leute wechslen hin und her. Der Personalaufwand ist hoch, das rechnet sich auf Dauer nur, wenn unten und oben geöffnet ist.“