das Gericht hebt die Genehmigung des Kiesabbaus in Grünweg auf!
Seit 5 Jahren lief nun das Gerichtsverfahren gegen die Genehmigung des Landratsamt Traunstein zum Kiesabbau in Grünweg.
Die genaue Urteilsbegründung steht noch aus.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die 2020 vom Landratsamt Traunstein erteilte Kiesabbaugenehmigung aufgehoben.
Diese Aufhebung ist noch einmal deutlich mehr als die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2022 erfolgte Feststellung der Rechtswidrigkeit mit dem seither geltenden Baustopp.
Nach Feststellung der Rechtswidrigkeit können noch Heilungsversuche unternommen werden und diese wurden auch unternommen, kamen jedoch zu keinem Ergebnis.
Mit der Genehmigungs-Aufhebung ist das endgültige „Aus“ des Kiesabbaus besiegelt.
In der Verhandlung wurde vormittags die Klage der Kiesabbau-Firma Riedel gegen die Genehmigungs-Aufhebung für die 1,5 ha große Südfläche (Bauabschnitt II) und nachmittags die Klage des UVA gegen die Genehmigung der 0,5 ha großen Nordfläche behandelt.
Das Urteil sollte am 20.05.2026 schriftlich und per Pressemitteilung bekanntgegeben werden.
Stattdessen ist eine handschriftliche Mitteilung des Vorsitzenden Richters und Präsidenten des Verwaltungsgerichts München, Dr. Peitek bei unserem Anwalt eingegangen, aus dem die Aufhebung der Kiesabbau-Genehmigung hervorgeht.
Die angekündigte Pressemitteilung steht noch aus und eine Begründung des Urteils wird vermutlich noch länger dauern.
Sobald wir hierzu Unterlagen haben, werden wir diesen Artikel ergänzen.
Unbekannt ist u.a., wie die Verhandlung im ersten Prozess (Riedel gegen die Genehmigungs-Aufhebung der Südfläche) ausging und auch, durch wen, wie und bis wann der durch den begonnenen Kiesabbau eingetretene Schaden zu beheben ist.
In der Verhandlung ist aufgefallen, dass der Vorsitzende Richter mehrmals auf die Grundwasserproblematik eingegangen ist.
Bekanntermaßen liegen der Bansee – wie auch der Seeoner Klostersee – in einer abgedichteten Wanne über dem Grundwasser und die Frage ist bei allen Bauvorhaben in diesem Bereich, ob die Wanne beschädigt wird und ob dadurch das Seewasser versickern kann.
Wenn das Wasserwirtschaftsamt als behördlicher Sachverständiger feststellt, dass durch die Bohrungen und Gutachten keine Wannenabdichtung festgestellt wurde und diese somit auch nicht gefährdet werde, stellen sich viele Fragen – für den Richter und auch für uns.
Dies gilt gerade auch für das laufende Genehmigungsverfahren zum Hotel-Ressort Malerwinkel und bisher nicht abreißende Genehmigungen von Kiesgruben im Bereich des nördlichen Chiemgaus.
Das Verfahrensergebnis zeigt, dass Natur- und Umweltschutz inzwischen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Wir hoffen, dass dies auch in den Gemeinden als Zeichen für vernünftigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen erkannt wird.











