Rückschau zur Amphibienwanderung 2021; Engertsham

Rückschau zur Amphibienwanderung 2021; Engertsham

Die Amphibienwanderung war u.a. durch die niederen Temperaturen im März, besonders aber durch den lang anhaltenden Kälteeinbruch im April gekennzeichnet. Durch die „Bewerbung“ unserer Schutzaktion durch eine Lehrkraft an der Grundschule in Traunwalchen (*), als auch durch die Berichterstattung im Trostberger Tagblatt haben 13 Kinder in Begleitung der Eltern (6 Familen) an den abendlichen Kontrollgängen mit Begeisterung teilgenommen.

(*)  Familien können an den kommenden Wochenenden den Ehrenamtlichen morgens oder abends begleiten, um den erst kürzlich installierten Krötenschutzzaun in Engertsham (bei Trostberg) zu kontrollieren und den Tieren auf der Wanderschaft über die Straße helfen…. 

Im Orstbereich von Engertsham findet in Süd-Nordrichtung ebenfalls eine merkliche Krötenwanderung statt. Die hohen Geschwindigkeiten durch die Verkehrsteilnehmer lassen aber besonders in den Abendstunden ein Einsammeln von Erdkröten nur sehr eingeschränkt zu! Hier steht der Personen-Eigenschutz im Vordergrund! 

Am Ortsausgang, in Richtung „Kapser Graben“, wird ebenfalls die TS 26 weiträumig von Amphibien überquert.

Die bisher erfolgte Beschilderung mit dem Zeichen „Kröte“ und „70“ halten wir für unzureichend!

Foto Umweltschutzverband; Verkehrsbeschilderung

Ortsende Engertsham in Richtung Trostberg (vor Herrenholz):

Die Amphibien wandern in der Dämmerung und in der Nacht! Also wäre hier der zeitliche Hinweis „20 bis 6 Uhr“ fachlich angebracht. Und „70“ überlebt keine Erdkröte!!! Nach Ende der Amphibienwanderung besteht hier keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.  

Bild unten: Ortsende von Engertsham in Richtung „Kapser Graben“ / Palling: Bei dieser Art der Beschilderung fragt sich der Autofahren, warum hier im „Frühjahr“ ausnahmsweise auch tagsüber die Kröten wander! 

Foto Umweltschutzverband; Richtung Palling; Kapser Graben

Nach der Amphibienwanderung besteht bis zur Senke „Kapser Graben / Walddurchfahrt“ keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.

Foto Umweltschutzverband; Richtung Kapser Graben

Bei diesen Geschwindigkeiten haben die Amphibien weder auf der Fahrbahn, noch am Straßenrand eine Überlebenschance und Kontrollgänge verbieten sich hier grundsätzlich!

Unverständlich ist jedoch auch, warum nicht das Zusatzzeichen mit dem Hinweis 20 bis 6 Uhr angebracht wird.

Die Amphibienwanderung findet in der Dämmerung und in den Nachtstunden statt. 

Wir werden dieses Thema nun auch mit Nachdruck an den Bund Naturschutz in Bayern herantragen, da wir dessen bisherige „Veröffentlichungspraxis“ als unzureichend erachten. 

Ausweisung von Kies-Konzentrationsflächen in Seeon

die Meldungen in der lokalen Presse über neue Kiesabbauflächen im Chiemgau reißen nicht ab.
Wir, der Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. verfolgen diese Entwicklung mit größter Sorge.
Die Ausbeutung dieser inzwischen weltweit knappen Ressource, ohne Rücksicht auf die Interessen künftiger Generationen, widerspricht jeglicher nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensweise.
Von den Folgen für Natur, Wasserhaushalt, und Anwohner im weitem Umkreis ganz abgesehen.
Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, im Interesse künftiger Generationen, die Klimaziele einzuhalten.
Die Ausbeutung unserer Kies-Ressourcen voran zu treiben, als hätte alleinig nur unsere Generation ein Anrecht darauf, widerspricht nach unserer Auffassung dem Geist des aktuellen Urteils.
Folgende Presseerklärung haben wir heute veröffentlicht:

Presseerklärung
zur Ausweisung von Kiesabbau-Konzentrationszonen in Seeon
Umweltschutzverband gibt nicht auf
Seit drei Jahren versucht die Gemeinde Seeon-Seebruck den Kiesabbau in den Griff zu bekommen. Ob sie dabei richtig beraten ist, bezweifelt der UVA.

Bild, UVA, Grünweg
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Aubergtunnel-Öffnung nach Einschätzung von 2 unabhängigen Anwälten, rechtswidrig!

Das Schreiben des Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. an Hr. Bundespräsident Steinmeier wurde an die Presse zur Information verteilt.

Zu unserer Überraschung wurden in unserer örtlichen Presse Argumente des Bauamts zu unserer Stellungnahme veröffentlicht, welche aus unserer Sicht Korrekturbedarf hatten.
So wurde die Tunnelöffnung von Seite des Bauamts als rechtskonform dargestellt, obwohl es einen klaren Gerichtsbeschluss gibt und dies von 2 unabhängigen Anwälten als rechtswidrig eingestuft wird.
Eine rechtliche Untermauerung der Behauptung des Bauamts fehlt.

Auch der Enteignungsvorgang, welcher bis heute nicht abgeschlossen ist, stellt nach unserer Meinung einen absolut unzulässigen Eingriff in das Privatrecht dar.
Wir fragen uns, wie so etwas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sein darf!
Grundstück enteignen und nichts dafür bezahlen!
Den Vorgang über Jahre hinweg verschleppen!

Statt unsere Leserbriefe zu veröffentlichen, wurde nachfolgender Artikel veröffentlicht:
Für den Umweltschutzverband keine Frage:
Die Tunnelöffnung ist und bleibt nach Einschätzung des UVA ein rechtswidriger Vorgang!

Artikel, Trostberger Tagblatt, 27.03.2021

Der erste Artikel war folgender:

Artikel, Trostberger Tagblatt, 02.03.2021 Wenn Sie den Artikel lesen möchten, bitte darauf klicken.

Ist inzwischen bei Staat und Behörden ein Rechtsstaatliches Parallelsystem etabliert?

Müssen sich Staat und Behörden nicht an geltendes Recht halten?
Wieso kann sich ein Bauamt über einen gültigen Gerichtsbeschluss hinweg setzen?
Wie kann es sein, dass die Bundesrepublik Deutschland Privatgrund enteignet, ohne dafür Ausgleich zu leisten?

Der Umweltschutzverband hat sich über Jahre hinweg für den Schutz der Natur und des Naturidylls am Auberg eingesetzt.
Ein überaus wichtiger Punkt war die Errichtung einer Fledermaus-Leitstruktur am Tunnel-Nordportal.
Diese Struktur soll die Fledermäuse vom Ferkehrsstrom weg lenken.

Bereits im September 2020 hatte der Umweltschutzverband auf die gerichtliche Vereinbarung hingewiesen und Hr. Bauamtsleiter Rehm darauf aufmerksam gemacht, dass man davon ausgeht, dass ein möglicher Tunnel-Testbetrieb oder gar eine Verkehrsfreigabe des Tunnels erst nach Umsetzung dieser Maßnahme erfolgen darf.

Schlussendlich hat das Bauamt ungeachtet der gerichtlichen Vereinbarung den Tunnel-Probebetrieb als auch die Tunnelfreigabe erteilt, ohne die Vereinbarung einzuhalten.

Daraufhin hat der UVA die Sachlage von 2 unabhängigen Anwälten prüfen lassen.
Ergebnis: Die Tunneleröffnung war und ist rechtswidrig.

Was soll der UVA tun?
Ein gerichtliches Verfahren wird etwa 1 bis 1,5 Jahre dauern. Sodass dieser Weg keine wirkliche Alternative darstellt.
Also haben wir uns am 16. April 2021 mit einem Schreiben an Hr. Bundespräsident Steinmeier gewandt und ihm unsere Situation geschildert.

Schreiben an Hr. Bundespräsident Steinmeier:

Hat sich ein rechtsstaatliches Parallelsystem bei Staat und Behörden etabliert?

Sehr geehrter Hr. Bundespräsident Steinmeier,

wir sind ein Umweltschutzverein mit ca. 500 Mitgliedern, steuerlich als gemeinnütziger Verein anerkannt, im nördlichen Chiemgau beheimatet und erhoffen uns von Ihnen einen Hinweis zu bekommen, wie wir in Zukunft mit der Situation umgehen sollen, da sich in den letzten Jahren augenscheinlich für die Bundesrepublik Deutschland, sowie deren Behörden ein rechtsstaatliches Parallelsystem entwickelt hat.

In diesem System hat sich, nach unserem Eindruck und unseren jüngsten Erfahrungen, die Enteignung von Privatgrundstücken ohne Entschädigungsleistung für die Betroffenen, sowie keine Bindungsverpflichtung von Behörden an gerichtlich getroffene Vergleichsurteile oder Rechtslagen zum Standard entwickelt.

Zur Untermauerung unseres Eindrucks möchten wir Ihnen unsere konkreten Erfahrungen im Rahmen des Bauprojekts „Aubergtunnel, Altenmarkt“ vortragen und Sie bitten, uns darüber zu informieren, wie wir mit dieser Rechtssituation aktuell und zukünftig umgehen sollen.

Da wir der Meinung sind, dass diese Thematik keinen uns allein betreffenden Einzelfall darstellt, geht dieses Schreiben an diverse Presseorgane, sowie den VGH München.

Foto UVA Tunnelzufahrt vor der Baumaßnahme

Hierfür bitten wir ausdrücklich um Ihr Verständnis.

Der Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. hatte das Bauprojekt „Aubergtunnel“, in 83352 Altenmarkt, beklagt und die Sache letztendlich vor dem Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2016  mit einem Vergleich abgeschlossen. (A 8 15.40016, VGH, 21.09.2016)

Für den Schutz der nahegelegenen Fledermauspopulation in der Stadtkirche Trostberg, mit EU-weitem Schutzrechtsstatus, sowie zum Schutz einer sehr seltenen Wimpernfledermaus-Population wurde im Rahmen des getroffenen Vergleichs eine Schutzbepflanzung am nördlichen Tunnelportal vereinbart. Die Umsetzung sollte zusammen mit weiteren Schutzmaßnahmen zu erfolgen, bevor der Tunnel in Betrieb genommen wird.
Überdies wurde das Bauamt Traunstein laut Planfeststellungsbeschluss dazu verpflichtet, dass die Verkehrsfreigabe des Tunnels erst nach Umsetzung aller Maßnahmen, erfolgen darf. (Planfeststellungsbeschluss: Aktenzeichen: 32-4354.2-B299/B304-001, Punkt 3.3.9)

Foto UVA Tunnelzufahrt nach der Baumaßnahme

Am 21.09.2020 haben wir die Bauamtsleitung per FAX darauf aufmerksam gemacht, dass wir davon ausgehen, dass die gerichtlich vereinbarten Schutzmaßnahmen vor einem möglichen Probebetrieb und vor Verkehrsfreigabe vollumfänglich umgesetzt werden; wie dies im Gerichtsvergleich beschlossen wurde.

Nichtsdestotrotz wurde vom Bauamt Traunstein im November 2020 der Tunnel für den Verkehr frei gegeben. Die Pflanzmaßnahme wurde bis heute nicht durchgeführt, laufende Informationen konnten wir der Presse entnehmen.
Als wir das Bauamt diesbezüglich kontaktierten wurde uns mitgeteilt, man müsse erst die Baustelle räumen und werde die rechtlich auferlegten Maßnahmen dann im März 2021 nachholen.

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Erstes Sammelergebnis beim Krötenschutz

Umweltschutz in zweifacher Art!

Wie bereits in den zurückliegenden Jahren hat wieder ein illusterer Kreis von Mitgliedern im Umweltschutzverband (UVA), Landesbund für Vogelschutz (LBV) und Bund Naturschutz (BN) den 350 m langen Krötenschutzzaun am Samstag in Engerstham aufgebaut. Alle anstehenden Arbeiten wurden selbstverständlich unter Beachtung der aktuellen Abstandregelungen durchgeführt. Der Landkreisbauhof
stellte die beiden Materialboxen wunschgemäß am Freitag bereit und führte die Verkehrsbeschilderung durch.

Foto Umweltschutzverband

Da die Amphibien nur in der Dämmerung und in den Nachtstunden wandern, wurde eine vorübergehende Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in der Zeit zwischen 20 – 6 Uhr festgelegt. Diese dient auch dem Schutz der Helfer, die täglich am frühen Morgen und am späten Abend die Kontrollgänge ausführen, um die Erdkröten in den Fangeimern und entlang vom Schutzzaun einzusammeln, sicher über die Straße zu bringen und in der Nähe des Laichteiches am Ortsende von Engertsham wieder auszusetzen.

Da sich zur Zeit die Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt bewegen, wird sich der Start der Amphibienwanderung noch etwas verzögern. Erst wenn die Nachttemperaturen mehrere Tage über 5 Grad liegen, setzt der Wandertrieb ein. Und wenn dann auch noch warmer Regen fällt, dann sind unsere „Freunde“, die Erdkröten, aus dem westlichen Herrenholz nicht mehr aufzuhalten.

Ganz besondere „Kröten“ konnten allerdings bereits beim Aufbau des Schutzzaunes gesammelt werden: Ein randvoller Eimer mit Unrat, der von gedankenlosen Zeitgenossen dem Straßenrand und dem Wirtschaftsgut unserer Landwirte, Wiese und Acker, zugemutet wird! Die Natur ist unser aller Lebensraum und keine Müllhalde!!

Jährlicher Krötenschutz in Engertsham

Bei herrlichem Frühlingswetter konnte der Umweltschutzverband auch dieses Jahr wieder 400m Krötenschutzzaun aufstellen.

Der Erfolg der letzten 3 Jahre hat gezeigt, dass sich die Mühe lohnt.
Jedes Jahr konnten mehr Kröten gesammelt und vor dem Überfahren gerettet werden.
Aufgrund des frühen Wärmeeinbruchs haben wir dieses Jahr den Zaun um 2 Wochen früher aufgebaut.
Wir gehen davon aus, dass die Wanderung die nächsten Tage einsetzen wird.

Bild Umweltschutzverband; Zaunaufbau 2021

Das Material wird uns vom Landkreis-Bauhof zur Verfügung gestellt.
Die Helfer sind allesamt ehrenamtlich im Einsatz.
Ein Dickes Lob und Dankeschön dafür.
Denn die Arbeit ist mit dem Zaun nicht erledigt.
Täglich muss dieser spät Abends und früh morgens kontrolliert werden.
Die gesammelten Kröten werden zum Laichgewässer gebracht.

An die Autofahren appellieren wir ausdrücklich, langsam zu fahren und auch unsere Helfer beim Sammeln nicht zu gefährden!!

So gut unsere jährliche Sammelaktion auch ist – kann dies doch keine Lebensaufgabe für unseren Verein sein.
Denn hier Kaschieren wir mit viel Mühen absichtliche Fehlplanungen im Straßenbau.

Es kann nicht sein, dass Straßen ohne Rücksicht auf Wanderwege der Amphibien gebaut werden. Das heißt, die Individuen absichtlich dem Tod preis zu geben.
Entweder müssen diese Streckenabschnitte während der Laichwanderung gesperrt werden, oder es werden dauerhafte Schutzeinrichtungen gebaut.
Den aktuellen Zustand sehen wir als untragbar!


Abgesehen von den Amphibien, riskieren auch die Helfer und Sammler ihr Leben bei solchen Aktionen!

Verkauf von 72 Hektar unseres Staatswalds durch das Land Bayern

Man muss sich schon fragen, wie viel unseres Tafelsilbers das Land Bayern noch verkaufen will.


Erst kürzlich war ein Bericht im ZDF über den Verkauf des Walchenseekraftwerks. Mehrheitlicher Eigentümer ist jetzt die Finnische Fortum AG.
Siltronic AG, Burghausen geht an Global Wafers Taiwan.
Verkauf von 33.000 Sozialwohnungen der GBW wurden vor Jahren an Finanzinvestor Dawonia Real Estate.
Wie lange soll das noch weiter gehen?

Einerseits sollen die Bürger klimaneutral agieren – das Land Bayern lässt gleichzeitig 72 Hektar Wald für ein Gewerbegebiet roden!
Es wäre gut, wenn uns Verbraucher-Dummies einmal erklärt würde, wie das zusammen passt.

Artikel, Trostberger Tagblatte, 02.02.2021
Artikel, Trostberger Tagblatt, 02.02.2021

Fa. Swietelsky beantragt die nächste Kiesgrube in Seeon!

Die beantragte, 4,6 ha große Kiesabbaufläche und die daran anschließend geplante, 4,5 ha
große Erweiterungsfläche liegen im etwa 18 ha großen Niereiter Feld, nördlich des Weilers
Eglhart, nordöstlich von Seeon in der Gemeinde Seeon-Seebruck.

Quelle: Bayern-Atlas mit eigenen Ergänzungen
Lage der geplanten Kiesgrube

Der Umweltschutzverband hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Das Vorhaben betrifft nicht nur die Gemeinde Seeon durch Zerstörung der Natur und erhöhtem Kieslaster-Verkehr, sondern könnte möglicherweise weitreichende Folgen für die Trinkwasserversorgung der Stadt Trostberg haben.

Mit folgendem Schreiben, vom 13.12.2020 wendet sich der UVA an die Stadt Trostberg:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 
der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. (UVA) hat eine Information und Stellungnahme zum Kiesabbauantrag der Fa. Swietelsky in Seeon-Eglhart abgegeben. Hierin ist auch eine nicht auszuschließende Gefährdung des Brunnen Hannslau der Stadt Trostberg angesprochen. Das geplante Kiesabbaugebiet liegt in einer, am Ende der letzten Eiszeit entstandenen Gletscher-Schmelzwasserrinne, die zur Hannslau hin ausgerichtet ist. Ob der Kiesabbau-Standort zum Grundwassereinzugsbereich des Brunnens gehört, ist nach unserer Kenntnis bisher nicht untersucht. In der dem Abbauantrag beiliegenden hydrogeologischen Untersuchung (Crystal Geotechnik, 29.11.2018) wurde aber festgestellt, dass der bis auf 2 m an das Grundwasser heranreichende Kiesabbau in einem Bereich liegt, der wegen der geringen Schutzfunktion des Gesteins als sehr empfindlich eingestuft wird. Deshalb ist zum Grundwasserschutz eine 1,25 bis 1,5 m dicke Sorbtionsschicht einzubauen. Woraus diese Sorbtionsschicht besteht und was sie bewirken soll, ist nicht näher dargelegt. Dass eine solche Sorbtionsschicht nötig ist, ist nach unserer Kenntnis bisher kaum üblich und gibt deshalb zu besonderer Vorsicht Anlass. Wir sind uns nicht sicher, ob unsere Hinweise von den zuständigen Behörden aufgegriffen und zu einer konkreteren Untersuchung führen werden. Deshalb möchten wir der Stadt Trostberg als Betreiberin der Trinkwasserversorgung Hannslau emfehlen, dieser Sache nachzugehen.

Quelle: Bayern-Atlas mit eigenen Ergänzungen
Lage der geplanten Kiesgrube

Augenschädigung bei Waldrapp durch GPS-Sender

Die Diskussion über Gefahren von Mobilfunk gibt es schon seit über 20 Jahren.
Verschiedenste Studien weisen auf mögliche Gefahren der Technik hin.
Von Politik und Mobilfunkbetreibern wird bestritten, dass von der Nutzung eine Gefahr ausgeht.

Dass der Frequenzbereich im GHz Bereich nicht ungefährlich ist, zeigen diverse Unfälle mit Radar. Ein ähnlicher Frequenzbereich.
Bei geringer Strahlungsleistung besteht keine Gefahr – so wird von Befürwortern der Technologie behauptet.

Aktuell wurden Vögel (Waldrapp) durch GPS-Sender in Burghausen und Spanien an den Augen geschädigt.
Siehe Bericht des Trostberger Tagblatt.
Von einer hohen Strahlungsleistung der Sender ist nicht auszugehen, da diese für einen extrem energiesparenden Betrieb ausgelegt sind.
Von einer Trübung der Hornhaut bis hin zur Erblindung wird berichtet.

Artikel „Tückische Sender“, Trostberger Tagblatt, 24.10.2020
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Die aktuelle Campagne zur Einführung der 5G-Technologie und damit verbundener massiver zusätzlicher Strahlungsbelastung sehen wir von Haus aus kritisch.
Unbedarfte Nutzer sollten sich überlegen, ob sie sich wirklich einer möglichen Gesundheitsgefährdung aussetzen möchten.
Die Anwohner von Mobilfunk-Basisstationen werden sowieso nicht gefragt, ob sie mit der Bestrahlung einverstanden sind.

Frei nach der längst gängigen Praxis:
Geschäft vor Gesundheit.

Lärmschutz für Anwohner der neuen A94 im Isental?

Seit der Freigabe der A94 durch das Isental hat die Lärmbelastung der Anwohner gravierende Formen angenommen.
Die Zusicherung von Hr. Markus Söder, mit einer vorläufigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120Km/h die Belastung der Anwohner erträglicher zu machen, wurde vom Verwaltungsgericht scheinbar nun endgültig gekippt.

Wie im Trostberger Tagblatt zu lesen, sind anscheinend die Lärmwerte im „Grünen Bereich“. Erste Messungen haben bestätigt, dass die Grenzwerte bei Weitem eingehalten werden.

Was ist jetzt Sache? Werden sich manche fragen.
Tatsache ist, dass die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte so hoch angesetzt sind, dass die Betroffenen niemals glauben würden, wie laut das wird.

Tatsache ist, dass die Anwohner der A94 im Isental heute mit ähnlichen Lärmwerten leben müssen, wie diese in Trostberg noch kommen werden, wenn die Umfahrung Altenmarkt, Bauabschnitt 2, direkt vor der Schwarzau gebaut wird.
Die Isentaler sind uns quasi einen Schritt voraus.
Ist es unser Wunsch, denselben Weg zu gehen?

Artikel, Trostberger Tagblatt, 31.10.2020
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