Windkraftanlagen in Gewerbegebiete!

Fotomontage UVA: Windkraftanalgen im Gewerbegebiet Hochreit, Stadt TraunreutQuelle: Windatlas Bayern;


Die Stadtrat Traunreut lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen im Siebeneichenforst ab!

Der Umweltschutzverband begrüßt die Entscheidung der Stadt Traunreut, die Errichtung von Windrädern im 7-Eichen-Forst abzulehnen.

Damit ist aus unserer Sicht der Weg frei, noch einmal darüber zu diskutieren, ob Windkraftanlagen vielleicht doch besser in unseren Industriegebieten oder an Verkehrstrassen als in unseren letzten noch intakten Waldgebieten aufgehoben sind.

Der Umweltschutzverband ist nicht gegen Windräder.

Wir sind aber gegen die Errichtung von Windrädern in bisher unberührter Natur.

Im Jahr 2019 sind in Deutschland 285.000 Ha Wald aufgrund Sturm und Schädlingsbefall abgestorben.

Die Errichtung von Windrädern verursacht hier weitere Schäden durch Straßenbau, Stromtrassen, Rodung und Folgeschäden sobald der geschlossene Waldbestand aufgerissen wird.

Die aktuellen Wetterereignisse haben uns deutlich gezeigt, wie schnell selbst intakte Waldgebiete von den Naturgewalten zerstört werden können.

Lokal geöffnete Bestände sind diesbezüglich um ein Vielfaches mehr gefährdet.

Betrachtet man den Windatlas Bayern, stellt man fest, dass in unserer Gegend keine einzige Vorrangfläche für Windräder im Bereich der bestmöglichen Windausbeute liegt. Teils liegen diese sogar in fast windfreien Gegenden. Als Konsequenz müssten bei windschwachen Standorten noch mehr und noch höhere Windräder aufgestellt werden, um den notwendigen Strom zu erzeugen.

Wir hatten uns schon immer gefragt, wieso man unbedingt die Windräder im Siebeneichenwald, unserem wertvollsten Naherholungsgebiet, aufstellen muss, wenn diese doch in unseren Industriegebieten besser aufgehoben wären.

Das Windaufkommen in den Gewerbegebieten Hochreit oder Waltersham ist lt. Windatlas Bayern mindestens genauso gut, wie im Siebeneichenforst – nur man braucht dort keine Erschließungsstraße bauen, keine Stromtrasse verlegen und keinen Wald roden.

Sogar die Abnehmer für den Strom befinden sich gleich in der Nachbarschaft.

Und zweifelsohne dienen die Industriegebiete, im Gegensatz zum Wald, nicht der Naherholung.

Wobei die Naherholungsgebiete und unberührten Naturräume in zunehmendem Maße verschwinden – was man von Industrie- und Gewerbegebieten, sowie Verkehrstrassen nicht behaupten kann.

Der Schutz unserer Naturoasen ist daher wichtiger denn je.

Wie den Presseartikeln der letzten Tage zu entnehmen war, hätte die Kommunen die Möglichkeit, unabhängig von der 10H-Regel, Windkraftwerkstandorte im Rahmen einer Positivausweisung, in Verbindung mit einem Lärmgutachten, zu genehmigen.

Wir hoffen, dass man diese aktuelle Chance ergreift und endlich von dem Irrweg abweicht, industrielle Stromerzeugungsanlagen in unberührten Wäldern aufzustellen.

Der Umweltschutzverband ist bereit, an einer Windrad-Standortdiskussion unter Einbeziehung bereits vorhandener Industrie- und Gewerbegebieten teilzunehmen.

Lt. Auskunft unseres Experten ist die aktuellen gesetzliche Regelung wie folgt:

  • Windkraftanlagen sind privilegierte Bauvorhaben und somit (ähnlich wie Kiesgruben) grundsätzlich im Außenbereich zulässig, wenn nicht besondere öffentliche Belange entgegenstehen.
  • In Bayern ist die 10 h-Regel zu beachten, d.h. Mindestabstand zu Wohnbebauungen von mindestens dem 10-fachen der Höhe (wodurch nahezu nirgends Windkraftanlagen zulässig wären).
  • Aber: die Gemeinde kann einen Bebauungsplan aufstellen und ist dabei nicht an die 10 ha-Regel gebunden. (Auch bei einem Bebauungsplan für ein Siedlungsgebiet kann die Gemeinde ja von den Abstandsregeln für Gebäude abweichen.)
  • Also: Auch in Bayern könnten überall Windkraftanlagen geschaffen werden, wenn die Gemeinden entsprechende Bebauungspläne aufstellen würden. Die 10 h-Regel wir doftmals nur als Ausrede benutzt.
  • Warum im Regionalplan Südostoberbayern vor allem Windkraftanlagen-Standorte im Wald vorgesehen wurden, ist nicht verständlich. Möglicherweise sollte der Regionalplan geändert werden!
  • Im Fall Siebeneichenforst ist es keineswegs erforderlich, dass alle drei Gemeinden einen gemeinsamen Bebauungsplan aufstellen. Auch eine Gemeinde allein kann einen Bebauungsplan für ein oder mehrere Windräder aufstellen und ist dabei nicht an die 10 ha-Regel gebunden.
Presseaartikel im Trostberger Tagblatt, 17.08.2021

Müssen Windkraftanlagen wirklich im Ebersberger Forst gebaut werden?
An der A94 wäre doch Platz genug!
Wir empfehlen den großen Umweltverbänden solche Lösungen zu forcieren, statt dem politischen Willen zur weiteren Rodung unserer Wälder nachzugeben!

Windkraftanlagen an der Autobahn, nördlich Bremerhaven; Foto UVA, März 2022