Wohnungsverdichtung – oder doch Gewinnmaximierung?
Gibt es in Trostberg einen Stadt- und Zukunftsplan?
Die Alten sterben, die Nachkommen haben Trostberg längst hinter sich gelassen. Die Goldgräberstimmung hat scheinbar Vorrang vor Lebensqualität und Naturoasen in der Stadt – so scheint es.
Wird ein Objekt frei, folgt der Abriss und ein Wohnklotz mit maximal möglichen Abmessungen, ersetzt das einstige Idyll.
An Beispielen mangelt es in Trostberg nicht.
Wie ist das möglich? In München wird doch auch nicht jede Villa mit Garten, in Schwabing, durch einen Wohnklotz ersetzt!
Wieso in Trostberg? Wieso wird hier der Charme unserer Stadt rücksichtslos dem Kommerz geopfert?
War der Verkauf des Schloss Schedling der Anfang vom Ende?
Folgende Bilder zeigen, welches Naturidyll durch einen neuen Betonklotz zerstört werden soll:
Folgenden Brief hat der UVA an Hr. Bürgermeister Schleid geschrieben:
Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V.
83308 Trostberg
Gisa Pauli
UVA-Vorsitzende
Stadt Trostberg
Bürgermeister Karl Schleid
Hauptstraße 24
83308 Trostberg
- Januar 2019
Geplante Änderungen des Bebauungsplans Heiligkreuz-Wimm
im Bereich nördlich des Waldwegs (Fl.Nr. 1803 und 1804/1 Gmkg Heiligkreuz)
und südlich der Hedwigstraße (Fl.Nr. 1812 und evtl. 1812/1 Gmkg. Heiligkreuz)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträte/Innen,
auf Antrag der jeweiligen Grundstückseigentümer hat der Bauausschuss der Stadt Trostberg am 05.12.2018 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Heiligkreuz-Wimm auf den beiden o.g. Teilflächen beschlossen. Beantragt ist jeweils eine größere Über-bauung der z.T. baumbestandenen Grundstücke.
Wegen der allgemeinen Bedeutung dieser städtebaulichen und landschaftsplanerischen Thematik nimmt der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. (UVA) vorab, d.h. noch vor Beginn der eigentlichen Planungsphase wie folgt Stellung:
Der Stadtteil Wimm ist erst etwa vor 60 Jahren auf teilweise bewaldeten Freiflächen ent-standen. Heute ist das Gebiet von Ein- und Zweifamilienhaus-Wohnbebauung in lockerer Bauweise und unterschiedlichen Baustilen geprägt; ein besonderes städtebauliches Konzept mit ablesbaren Erschließungsstrukturen, Raum- und Zentrumsbildungen o.ä. ist nicht er-kennbar. Dieser Mangel wurde dadurch verstärkt, dass der ursprüngliche Bebauungsplan aufgrund einzelner Eigentümer-Wünsche immer wieder geändert wurde. Dies führte zu zufälligen baulichen Verdichtungen ohne übergeordnetes Konzept. Was fehlt, ist auch eine grünordnerische Struktur, wie sie für heutige höherwertige Wohnsiedlungen erforderlich ist.
Andererseits hat das Gebiet durchaus städtebauliche Qualitäten, vor allem hinsichtlich Natur-haushalt und Landschaftsbild. Aus dem Luftbild (siehe Anlage) wie aus dem städtischen Landschaftsplan sind miteinander vernetzte Inseln mit großem Baumbestand erkennbar, die noch auf die ursprüngliche Freiflächen- und Waldlandschaft zurückgehen. Solche Inseln mit parkartigem, oft mehr als 100 Jahre alten Baumbestand unterschiedlicher Art (Eichen, Buchen, Linden, Eschen, Birken u.a.) bestehen vor allem in den Bereichen, die jetzt aufgrund der Eigentümer-Wünsche intensiver genutzt werden sollen, also nördlich des Waldwegs und südlich der Hedwigstraße. Diese Bauminseln sind wichtige innerörtliche Biotopsbereiche für Flora und Fauna mit einer Vielzahl von Vogelarten und Kleintieren und gleichzeitig ein städtebauliches Gliederungselement, das die Wertigkeit eines Siedlungs-gebiets wie Wimm erheblich verbessert.
Bei den jetzigen Verdichtungs-Absichten gilt es, die Ansprüche der Allgemeinheit zur Siche-rung ihres Wohnumfeld mit den Ansprüchen von Einzeleigentümern zur Hebung ihres Grundstückswerts abzuwägen und möglichst in Einklang zu bringen.
Der UVA begrüßt durchaus Bestrebungen zur baulichen Verdichtung im Innenbereich; sie sollten generell Vorrang haben vor einer Siedlungsentwicklung im Außenbereich. Bei der Inanspruchnahme von Flächen – die ja in beiden Fällen erforderlich ist – kommt es aber darauf an, Eingriffe in ökologisch hochwertige Flächen zu vermeiden und den bestehenden Wohnwert gewachsener Siedlungen zu erhalten. Ein bedenkenloser Eingriff in hochwertige
Innerorts-Flächen kann zweifellos nicht durch kleine Verbesserungsmaßnahmen irgendwo im Außenbereich ausgeglichen werden. Auch deshalb nicht, weil jeder Eingriff in innerörtliche Biotopsbereiche immer auch ein Eingriff in ein gewachsenes soziales Nachbarschaftsgefüge ist.
Bei den beiden vorliegenden Antragsflächen würde aber ganz massiv in alten Baumbestand eingegriffen – ohne dass hierfür wirklich ein öffentliches Interesse besteht. Die beantragte Bebauung würde die Beseitigung vieler der alten Bäume und damit die Zerstörung wichtiger innerörtlicher Biotopsbereiche bewirken. Der UVA erhebt deshalb schon frühzeitig Bedenken gegen die beiden Bebauungsplanänderungen in der beantragten Form. Zudem ist dem UVA aufgefallen, dass sich die Bebauungsplanänderungen in Trostberg häufen, was der Verband in dieser Form der Häufigkeit kritisch sieht. Das Vertrauen in die Stadt und die Bebauung wird schwinden, wenn je nach Bedarf geändert werden kann, wie es dem Gremium beliebt. Darüberhinaus sei darauf hingewiesen, dass die damaligen Bewerber für ihren Grund unter der vorangegangenen Vorgabe viel Geld hinlegen mussten, die mit derartigen Maßnahmen zur Abwertung des Baugrunds führen dürfte. Wenn der Besitzer seinen Grund an einen Investor verkaufen will, dann sollte nicht das Einzelinteresse im Vordergrund stehen, sondern das Gemeinwohl der dortigen Bewohner.
Der UVA sieht jedoch durchaus Möglichkeiten einer baulichen Verdichtung im Bereich Wimm und sogar – in begrenztem Maß – auch auf den beantragten Grundstücken. Hierzu müsste aber eine sehr sorgfältige städtebauliche und vor allem landschaftsplanerische Bestands-aufnahme durchgeführt werden, mit der einerseits die erhaltenswerten grünordnerischen und ökologischen Strukturen sowie andererseits die Möglichkeiten einer städtebaulichen Verdichtung und Strukturierung festgestellt werden und hieraus ein planerisches Konzept entwickelt wird. Eine solche Bestandsaufnahme ist sowieso nötig, um den Eingriff in Natur und Landschaft festzustellen, was zwingender Bestandteil der gemeindlichen Abwägung sein muss. Diese Bestandsaufnahme müsste mindestens die Änderungsgrundstücke und ihre unmittelbare Nachbarschaft umfassen, sie sollte aber besser einen größeren Umgriff beinhalten z.B. den Bereich Wimm-Mitte oder sogar Gesamt-Wimm. Dies würde nicht nur den ökologischen Wert des Siedlungsgebiets sichern, sondern auch den Wohnwert (und den Grundstückswert) der gesamten Siedlung heben und läge damit im Interesse der Allge-meinheit wie auch der einzelnen Grundstückseigentümer.
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Traunstein sowie die örtliche Presse erhalten einen Abdruck dieser Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
Gisa Pauli
UVA-Vorsitzende