Kiesgrube am Bannsee / Seeon: Auswirkungen auf die Natur

Eine weitere Kiesgrube, nun direkt am Bannsee und FFH-Gebiet sehen wir mehr als kritisch!
Bezugnehmend auf die, vom Landratsamt Traunstein zugrunde gelegten Untersuchungen sind nach unserer Meinung diverse Punkte nicht ausreichend berücksichtigt:

Zwei Videos zu diesem Artikel finden Sie hier:
Muschelaufnahmen aus dem Banseeüberlauf.
https://www.youtube.com/watch?v=Jhm8pThgYVs

Naturoase neben der geplanten Kiesgrube
https://youtu.be/K9OU3nY_1-k

Naturidyll, Überschwemmungsflächen, Foto UVA Nur ca. 35m entfernt entsteht die neue Kiesgrube – Siehe nächste Foto!
Arbeiten an der vom Landratsamt Traunstein genehmigten NEUNTEN Kiesgrube, in Seeon, am Bannsee; Foto UVA; Stand 31.07.2020

Zum speziellen Artenschutz:

Es ist unverkennbar, dass es sich vor allem im direkten Umfeld der Abbaufläche um ein derart ökologisch wertvolles Gebiet handelt, dass dessen Wert unmöglich von den Verantwortlichen in einem Gutachten über einen kurzen Zeitraum (maximal 1-2 Jahre) beurteilt werden kann, wie dies in den Genehmigungsunterlagen suggeriert wird.
Die Abschätzung, ob für die einzelnen Tierarten ein Schädigungs-, Störungs-, Verletzungs- und Tötungsverbot in Frage kommt, ist in dieser Zeit unmöglich. Im direkten Umfeld gibt es 52 Vogelarten, Amphibien, Reptilien, Libellen, Käfer, Schmetterlinge und im aquatischen Bereich seltene Muscheln und Schnecken.
Es wäre ein großes wissenschaftliches Projekt, Auswirkungen von Kiesgruben auf solche wertvollen Biozönosen zu untersuchen. Auf keinen Fall darf man es dem Zufall überlassen.

Konkrete Kritikpunkte an den Unterlagen des Amtes:
Baubedingte Wirkfaktoren wie Lärm, Licht-, Staub- und Abgasemissionen werden einfach als nicht relevant abgehakt.
Weder wird die Menge und Höhe der Emissionen genannt, noch die Wirkung auf einzelne Arten.
Vielmehr wird die Zauneidechse, die einzige rote Liste Art, die tatsächlich im Bereich des Abbaugebietes anzutreffen war, in den Fokus gerückt.
Aufgrund weniger Beobachtungstage die zudem sehr spät im Jahr (im Mai, nach der Amphibienlaichzeit!) durchgeführt wurden und einigen überfahrenen Tieren lässt sich kaum auf das Verhalten aller vorkommenden Amphibien schließen.
Immerhin wurden Laubfrösche (saP-Art) in der direkten Umgebung erwähnt.
Springfrösche werden in den Unterlagen als „Worst-Case-Art“ abgehandelt, da deren Vorkommen zwar wahrscheinlich ist, diese aber vom Gutachter nicht angefunden wurden.
In der „Natura 2000 Gebietsbezogene Konkretisierung der Einhaltungsziele“ für das Moorgebiet von Eggstätt / Hemhof bis Seeon steht folgende Forderung: „
Erhalt ausreichender Störungsfreiheit, v. a. während der jeweiligen Fortpflanzungs- und Mauserzeit, der Zugzeit von Wat- und Großvögeln sowie im Winter; als Mausergewässer dienen insbesondere der Schlosssee und die nährstoffreichen Seen zwischen Eggstätt und Seeon.

Hierzu wird i. d. Unterlagen nur erwähnt, dass die Arten nicht gestört werden, weil sie pauschal lärmunempfindlich sein sollen.
Dass dies aber keinesfalls sicher ist, steht sogar in den Unterlagen des Amtes. Hier wird argumentiert, dass genug Ausweichflächen am Bansee und am Klostersee zur Verfügung stehen, die „im Falle einer bau- und anlagebedingten Störung der Art aufgesucht werden können“:

Dies würde bedeuten, dass die Maßnahme den Lebensraum einschränkt, verkleinert und verschlechtert was doch per Gesetz auf keinen Fall passieren darf.
Fledermäuse können nach den Unterlagen „lichtbedingten Irritationen kleinräumig ausweichen“, d.h. auch diese werden in einem nicht spezifizierten Umfang gestört.
Der Eisvogel wird zwar angetroffen, das Gebiet aber „nur“ als Jagdrevier eingestuft. Seine Brutstätte wird nicht gefunden. Dem Eisvogel ist Punkt 4 in der „Natura 200 Gebiets…“ gewidmet. Daraus folgt, dass der Brutbestand einschließlich seiner Lebensräume geschützt werden muss.
In den vorgelegten Unterlagen wird nicht weiter darauf eingegangen.
Auf die seit 2006 neu entstandenen Überschwemmungsflächen wird  überhaupt nicht eingegangen.
Dort hat sich das Erhoffte ereignet und sie sind zum Lebensraum einer Fülle aquatischer Organismen geworden. Wohl wegen der Ungestörtheit hat sich eine Muschelpopulation bestehend aus Maler- (Unio pictorum) und Teichmuscheln (Anantina anatina) angesiedelt. Es handelt sich um tausende von Individuen. Wahrscheinlich sind auch Bachmuscheln (Unio crassus) darunter, die im nahen Schwellgraben (= Ausfluss des Bansees) vorkommen. Die „Natura 2000 gebiets…..“ schreibt unter Punkt 18 den Erhalt des Lebensraumes der Bachmuschel in der Ischler Achen vor. Dazu gehört natürlich auch deren Einzugsgebiet, da die Muscheln aus den Banseeüberläufen über den Bansee, den Schwellgraben in die Ischler Ache kommen.
Was aus den Muschelpopulationen geschieht, wenn die Staubemissionen zunehmen weiß niemand.
Link zu einigen Muschelaufnahmen aus dem Banseeüberlauf.
In den Unterlagen des Landratsamtes wird auf die saP-relevanten Arten im Datenblatt 189 Traunstein und in der Artenkartierung des LfU (Landesamt für Umwelt) zwar hingewiesen.
Ganze Tierstämme, wie z.B. Gliedertiere (Libellen, Schmetterlinge, Käfer) und Weichtiere (Muscheln und Schnecken), werden aber mit der Begründung,, dass sie nicht auf dem Abbaugebiet vorkommen in der Beurteilung vernachlässigt.
Alles in allem ist das Gutachten aus meiner Sicht ungeeignet die ökologischen Auswirkungen eines Kiesabbaus so nahe an ökologisch wertvollsten Gebieten zu beschreiben.

Zur FFH-Verträglichkeitsstudie 

Warum sich die Studie nur auf den Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) beschränkt, können wir nicht nachvollziehen. Eine Begründung hierfür ist nicht ersichtlich.
Es wird mit Lärmdistanzen argumentiert, die sich auf Straßenlärm beziehen. Es handelt sich aber bei der Maßnahme um Lärm, der – wie selbst beschrieben – unregelmäßig auftritt. Es ist der Lärm einer Kiesgrube, von startenden und anfahrenden Zwanzig- und Vierzigtonnern und Baumaschinen.
Diesen mit dem relativ gleichmäßigen Straßenlärm zu vergleichen ist ein Novum.
Störungen durch menschlichen Betrieb nahe des bisherigen Lebensraumes, durch Abgasemission und Lichtverschmutzung werden wegen der Erdwälle und der „geringen Intensität“ ohne weitere Begründung einfach ausgeschlossen.
Die empfindliche Reaktion auf Zivilisation von Vogelarten und speziell des Teichrohrsängers wird komplett ignoriert.
D.h. für den Teichrohrsänger stellt die Maßnahme sehr wohl eine Beeinträchtigung seines Lebensraumes dar und der Nachweis, dass sich die Situation für den Teichrohrsänger nicht verschlechtert ist nicht erbracht und die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG sind nicht erfüllt.
Nicht umsonst leben in diesem beruhigten Raum so viele Arten, die vor der Zivilisation und deren Begleiterscheinungen flüchten.

Resume

Aus ökologischer Sicht ist eine Kiesgrube an dieser Stelle ein unnötiges Risiko. Niemand weiß, wie groß die Störung auf die komplexen Zusammenhänge wirklich ist. Die Tatsache, dass sich dort unter und über Wasser eine Fülle von Arten angesiedelt haben, die sonst bedroht oder sogar am Aussterben sind und oft nur noch in solchen beruhigten Lebensräumen zu finden sind, gebietet es, diese zu schützen. Man muss alles unterlassen, was hier stören könnte.
Eine Kiesgrube, die nur für zwei Parteien von wirtschaftlichem Interesse ist, gehört hier nicht hin.

Anmerkungen:

Bachmuschel (Unio crassus): strenger Schutz nach FFH AnhIV; auf der roten Liste vom Aussterben bedroht
Malermuschel (Unio pictorum): in der roten Liste als gefährdet eingestuft
Kleine Teichmuschel (Anatina anatina): in der roten Liste als stark gefährdet eingestuft.

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