Bergwerk Libella, abgesoffen

„Bergwerk“: Abgesoffen und vor Gericht abgeblitzt

Bild, Artikel Trostberger Tagblatt, 03.03.2022

Mit der Öffnungserlaubnis am Freitag, 4. März, ist für die Diskotheken und Clubs wieder Licht am Ende des Corona-Tunnels in Sicht. Im „Bergwerk“ in Altenmarkt bleibt es jedoch noch etwas länger zappenduster. Wie berichtet, hat der tunnelartige Nachtschwärmertreff einen massiven Wasserschaden erlitten, den die Besitzer und Betreiber Bernd Karmann und Didi Pfannes auf die Bauarbeiten für den benachbarten Aubergtunnel zurückführen. Vor dem Verwaltungsgericht in München hatten sie eine finanzielle Entschädigung beantragt bzw. nachträgliche bauliche Maßnahmen, die die Wassereintritte dauerhaft stoppen. Ohne Erfolg: Das Gericht hat den Antrag vor kurzem abgelehnt.

„Die Begründungen sind lächerlich“, sagt Bernd Karmann. „Wir werden beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen mit einem neuen, auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt.“

Seit dem Sommer 2020 tropft, sickert und fließt Wasser aus dem Auberg in den langgezogenen Felsenkeller. Karmann und Pfannes stehen buchstäblich vor einem Scherbenhaufen. Putz, Mauerwerk, Einrichtung und Elektrik sind durchnässt, verschimmelt und unbrauchbar. „Wir haben hier einen Schaden von fast 250000 Euro.“ Durch den gescheiterten Klageversuch kommen jetzt 7500 Euro Anwaltskosten und 470 Euro Verwaltungsgebühr dazu.

In der 14-seitigen Begründung in hochkompliziertem Juristen-Deutsch sieht das Verwaltungsgericht keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Bauarbeiten und den Wassereinbrüchen. Wahrscheinlich sei, dass es sich um ein „Taupunktproblem“ handle, sprich Kondenswasser. Für Karmann „ein Witz – bei den Mengen an Feuchtigkeit. Wir sind quasi abgesoffen“. Selbst als jahrelang hunderte Besucher im „Bergwerk“ tanzten und schwitzten, habe das Kondenswasser keine dauerhaften Schäden verursacht.

Das Gericht folgt jedoch der Darstellung des Staatlichen Bauamts Traunstein, wonach weder die Vortriebsarbeiten für den Tunnel noch Schwingungen oder Erschütterungen durch die Bodenverdichtung beim Straßenbau die Hydrogeologie im Auberg maßgeblich verändert und zu den Wasserschäden im „Bergwerk“ geführt hätten. Karmann hält dagegen, dass ihm ein Geoingenieur und Baufachleute bestätigt hätten, dass die im Straßenbau eingesetzten Rüttelmaschinen durchaus folgschwere Erschütterungen auslösen könnten. Und: Der erste große Wassereintritt im August 2020 sei just zu dem Zeitpunkt passiert, als die Behörden die Apparaturen für baubegleitende Erschütterungsmessungen schon wieder abgebaut hatten.

Unvorhersehbar? „Man dreht sich im Kreis“

„Es wird hier einfach ungeprüft den Aussagen des Bauamts Glauben geschenkt“, kritisiert Didi Pfannes. Deren Vertreter seien quasi nur mit den Händen in der Hosentasche durch das „Bergwerk“ gegangen und hätten sich die feuchten Wände angeschaut – „nach dem Motto: ,Das war’s. Wir sind nicht schuld. Beweist uns das Gegenteil‘“.

„Null komma null nachvollziehbar“ nennt Karmann das Urteil. Denn: Um ein so genanntes Planergänzungsverfahren geltend machen und Schadensregulierung einfordern zu können, müsse es sich laut Gericht um „unvorhersehbare“ Schadensgründe handeln. Aber genau das würden die Richter in Frage stellen, weil sie auf Ludwig Dietl verweisen, den Vorbesitzer des Gebäudes, der im Jahr 2009 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Tunnelbau einen Einwand formuliert habe – bezüglich eines möglichen Wasser- oder Gerölleintritts in den „Bergwerk“-Schacht. „Da dreht man sich im Kreis“, ärgert sich Karmann. „Wir haben das Gebäude ja erst kurz nach dem Planfeststellungsbeschluss gekauft. Wir hätten also schon damals klagen müssen, was laut unserem jetzigen Anwalt aber ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte. Jetzt ist es verjährt. Jetzt wird gesagt, es ist Kondenswasser. Aber im selben Atemzug heißt es, dass es doch vorhersehbar gewesen sei, dass der Tunnelbau zu Wasserschäden führen könnte.“

Karmann und Pfannes fühlen sich im Stich gelassen, aber sie geben nicht auf. Denn der zeitliche Ablauf von Bauarbeiten und großen Wassereintritten spreche sehr wohl für einen kausalen Zusammenhang – zumal es vorher jahrzehntelang keine Feuchtigkeitsprobleme gegeben habe.

Weil die Klage gegen den ablehnenden Gerichtsbescheid sicher wieder Monate in Anspruch nehmen werde, ergreifen sie – unabhängig davon – schon jetzt die Initiative. „Wir wollen das ,Bergwerk‘ – mit Eigenmitteln – zumindest einigermaßen wieder herrichten und versuchen, es noch im ersten Halbjahr 2022 wiederzueröffnen.“ Denn es wäre, wie sie sagen, ein Draufzahlgeschäft, nur das „LiBella“ im ersten Stock desselben Gebäudes zu betreiben. Ihre beiden Clubs würden eng zusammenhängen. „Die Leute wechslen hin und her. Der Personalaufwand ist hoch, das rechnet sich auf Dauer nur, wenn unten und oben geöffnet ist.“

A94 – Lobbyarbeit notwendig

Höchste Regierungsbeamte fahren mit Baufirmen und Frauen seit vielen Jahren völlig ungeniert in Urlaubssafaris.

Beilage im Trostberger Tagblatt, 20.11.2021
Man kann sich nur noch wundern, wie heutzutage noch für den Bau von Autobahnen geworben wird.
In derselben Ausgabe des TT der beigefügte Artikel, in welchem man die Abholzung des Amazonas-Regenwalds moniert.
Wer es selbst schon gesehen hat, welche riesigen Flächen wertvollster Landwirtschaftlicher Nutzgrund aktuell im Rottal zerstört werden, der kann eigentlich nicht für so etwas sein.

Wir hoffen inständig, dass unter der neuen Bundesregierung der Straßenbaufilz trocken gelegt wird!
Wir hoffen inständig, dass endlich schluss damit ist, dass Ministerialräte offen mit Straßenbaufirmen posieren und sogar mit ihnen gemeinsame Ausflüge unternehmen.

Jedem Sozialhilfeempfänger klopft man auf die Finger, wenn er zusätzlich etwas verdient, ohne es zu melden.
Aber unsere höchstdotierten Politiker sehen es als Selbstverständlichkeit an, sich mit privatfirmen in’s selbe Bett zu legen!

Wer es nicht glaubt, dass bei uns in der Staatsregierung der Filz mit der Privatwirtschaft inzwischen als selbstverständlich angesehen wird, sollte sich den Verein VSVI einmal genauer ansehen:

https://www.vsvi-bayern.de/veranstaltungen/fachexkursionen

Quelle: Zeitungsbeilage, Wir Regional 18
Quelle: Trostberger Tagblatt, 20.11.2021

Das wahre Gesicht des Bauabschnitt 2, Altenmarkt

Spätestens nach der 3D-Vorstellung des Bauamts ist dem letzten bewusst, um was es hier geht.
Keine Entlastung von Altenmarkt; keine Entlastung von Trostberg oder Traunreut.

Sondern um eine autobahnähnliche Fernstraßenverbindung!

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Artikel über Veranstaltung Traunreut, Trostberger Tagblatt, 06.10.2021

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Artikel über Versanstaltung Trostberg, Trostberger Tagblatt, 21.10.2021

Verkehrsknoten Ziegelstadl mit autobahnähnlichem Charakter.
Verkehrsleitung zur B20; Palling!

Quelle, Artikel TT, 06.10.21
Leserbrief, Trostberger Tagblatt, 06.11.21

Leserbrief, 15.10.2021, Trostberger Tagblatt

Straßen kruez und quer durch die Landschaft!
Wohnen auf der Verkehrsinsel!

Quelle; Artikel, TT, 06.10.21
Quelle: Fotomontage UVA

Leserbriefe zum Thema:

Leserbrief, Quelle, Trostberger Tagblatt, 03.11.21
Leserbrief,, Quelle: Trostberger Tagblatt, November 2021
Leserbrief,, Quelle: Trostberger Tagblatt, November 2021
Leserbrief,, Quelle: Trostberger Tagblatt, November 2021
Quelle: Artikel, Trostberger Tagblatt, Oktober 2021

Demonstration gegen Naturzerstörung und immer mehr Straßen!

Die Vorstellung des Bauabschnitt 2, Ortsumfahrung Altenmarkt des Straßenbauamts am 19.10.2021 nehmen wir zum Anlass, unsere Meinung kund zu tun und dagegen zu demonstrieren!

Wo?
In Trostberg, Postsaal; direkt vor dem Haupteingang.
Wann? Dienstag, 19.10.2021 ab 18.15 Uhr !!Bitte spätestens zu diesem Zeitpunkt vor Ort sein!!

Allein durch diese Neutrassierung der B304 werden pro Jahr 4200 Tonnen Co2 zusätzlich frei gesetzt!
Verlärmung des Alztals und Zerstörung einer weiteren und einzigartigen Naturoase!
Niemand kann uns das jemans wieder zurück bringen!
Niemand wird diesen Schaden, der hier angerichtet werden soll, jemals wieder gut machen können!

Tun wir gemeinsam alles, das in unserer Macht steht, um dies zu verhindern!

Foto UVA, Trostberg Okotber 2021
Foto UVA, Trostberg Okotber 2021
Foto UVA, Trostberg Okotber 2021
Foto UVA, Trostberg Okotber 2021

Umfahrung Obing – nun latentes Hochwasserproblem in der Siedlung

Seit dem Bau der Ortsumfahrung Obing hat man im Siedlungsgebiet, Kienberger Straße ein latentes Hochwasserproblem.
Es hat sich inzwischen eine Interessensgemeinschaft gebildet: www.hochwasser-obing.de

Artikel, Trostberger Tagblatt, 20.08.2021; Wenn Sie den Artikel lesen möchten, bitte auf das Bild klicken

Hat das Bauamt Traunstein für die Hochwasserschäden zu haften?
Der Umweltschutzverband hat in der Stellungnahme zur Baumaßnahme nachweislich auf die Niederschlagswassereinleitung in den See und die möglichen Gefahren hingewiesen.
Laut Straßenbauamt (U1_Erlbericht.pdf, S.75) wurde folgendes behauptet: „Insgesamt ergeben sich daher nur geringe und keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“
Wir konnten diese Behauptung nie nachvollziehen. Eine genauere Begründung, wieso die Niederschläge angeblich kein Risiko bergen sollen, wurde niemals abgegeben.
Wir sehen die Ignorierung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Baus der Ortsumfahrung als grob fahrlässig!
Nach unserer Auffassung hat das Bauamt Traunstein für die verursachten Schäden zu haften.

Auszug aus der Stellungnahme des Umweltschutzverband zur Ortsumfahrung Obing:

15.1 Schutzmaßnahmen für den Obinger See, ibs. Zuflüsse / Querung der Zuflüsse

Lt. Unterlage 18.1 , Wassertechnische Untersuchung, ist der Obinger See ein stehendes Gewässer in unmittelbarer Nähe zu einem Erholungsgebiet – ein Gewässer mit besonderem Schutzbedürfnis nach DWA-M123, Typ G53 (Seite 07)
Es werden mehrere Bäche und Drainagegräben überbaut. (Seite 46)

Die Trasse verläuft nördlich des Sees mit leicht zum See abfallendem Gelände…. (U19-1 LBP Bericht, S. 10, Pkt. 2.1.3)

Der Obinger See wird von Bächen und Oberflächenwasser aus einem Gebiet gespeist, in welchem der Neubau, B304 erfolgen soll.
Der Unterlage 18.1 ist zu entnehmen, dass Straßenabwässer direkt und indirekt in den Obinger See geleitet werden sollen. Es ist nirgends eine Klärung der Wässer von Schadstoffen oder eine Maßnahme zum Schutz des Obinger Sees bei Verkehrsunfällen und austretenden Chemikalien vorgesehen!

Die Feststellung des Vorhabensträgers im Fertigstellungsentwurf (U1_Erlbericht.pdf, S.75)  „Insgesamt ergeben sich daher nur geringe und keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“ . Dies ist  nicht nachvollziehbar.
 

Es werden damit erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sowie massive Gefährdungspotentiale für den Obinger See in Kauf genommen.

Nachträgliche Eröffnung Aubergtunnel

Den Chiemgau in Beton und Asphalt gießen!

Trefflicher hätte man die Vorstellungen der angereisten Politprominenz nicht formulieren können!
Straßen, Straßen und nocheinmal Straßen!
Begriffe wie Umweltschutz, Klimawandel, Ressourcenschonung und Belastung immer neuer Anwohner sind den Herren Scheuer, Ramsauer, Rehm sicher Fremdworte.

Man kann nur hoffen, dass Herren dieser Art schnellstens abgewählt werden, bevor sie unseren Chiemgau gänzlich zugrunde richten!

Dass die Eröffnung rechtswidrig ist, stört die Herren nicht im Geringsten, öffentlich zu posieren!
Wurde doch bis Dato nicht einmal die gerichtlich vorgeschriebene Fledermaus-Schutzbepflanzung angelegt.
….Gesetze und Gerichtsurteile gelten nicht für die Herren Ramsauer, Scheuer und Rehm…. das ist nur etwas für die „Kleinen Leute“…. und auch am Eigentum dieser hat man sich nach Lust und Laune bedient ….. werden einfach enteignet … dazu hat man „unabhängige“ Richter beim Landratsamt angestellt…..
Ob das auf Unrecht gebaute Tunnelfundament langfristig zum Guten führt, wird sich zeigen.

Wer den Artikel lesen möchte, bitte auf das Bild klicken.

Artikel, Aubertunnel, Trostberger Tagblatt 21.08.2021

Aubergtunnel-Öffnung nach Einschätzung von 2 unabhängigen Anwälten, rechtswidrig!

Das Schreiben des Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. an Hr. Bundespräsident Steinmeier wurde an die Presse zur Information verteilt.

Zu unserer Überraschung wurden in unserer örtlichen Presse Argumente des Bauamts zu unserer Stellungnahme veröffentlicht, welche aus unserer Sicht Korrekturbedarf hatten.
So wurde die Tunnelöffnung von Seite des Bauamts als rechtskonform dargestellt, obwohl es einen klaren Gerichtsbeschluss gibt und dies von 2 unabhängigen Anwälten als rechtswidrig eingestuft wird.
Eine rechtliche Untermauerung der Behauptung des Bauamts fehlt.

Auch der Enteignungsvorgang, welcher bis heute nicht abgeschlossen ist, stellt nach unserer Meinung einen absolut unzulässigen Eingriff in das Privatrecht dar.
Wir fragen uns, wie so etwas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sein darf!
Grundstück enteignen und nichts dafür bezahlen!
Den Vorgang über Jahre hinweg verschleppen!

Statt unsere Leserbriefe zu veröffentlichen, wurde nachfolgender Artikel veröffentlicht:
Für den Umweltschutzverband keine Frage:
Die Tunnelöffnung ist und bleibt nach Einschätzung des UVA ein rechtswidriger Vorgang!

Artikel, Trostberger Tagblatt, 27.03.2021

Der erste Artikel war folgender:

Artikel, Trostberger Tagblatt, 02.03.2021 Wenn Sie den Artikel lesen möchten, bitte darauf klicken.

Ist inzwischen bei Staat und Behörden ein Rechtsstaatliches Parallelsystem etabliert?

Müssen sich Staat und Behörden nicht an geltendes Recht halten?
Wieso kann sich ein Bauamt über einen gültigen Gerichtsbeschluss hinweg setzen?
Wie kann es sein, dass die Bundesrepublik Deutschland Privatgrund enteignet, ohne dafür Ausgleich zu leisten?

Der Umweltschutzverband hat sich über Jahre hinweg für den Schutz der Natur und des Naturidylls am Auberg eingesetzt.
Ein überaus wichtiger Punkt war die Errichtung einer Fledermaus-Leitstruktur am Tunnel-Nordportal.
Diese Struktur soll die Fledermäuse vom Ferkehrsstrom weg lenken.

Bereits im September 2020 hatte der Umweltschutzverband auf die gerichtliche Vereinbarung hingewiesen und Hr. Bauamtsleiter Rehm darauf aufmerksam gemacht, dass man davon ausgeht, dass ein möglicher Tunnel-Testbetrieb oder gar eine Verkehrsfreigabe des Tunnels erst nach Umsetzung dieser Maßnahme erfolgen darf.

Schlussendlich hat das Bauamt ungeachtet der gerichtlichen Vereinbarung den Tunnel-Probebetrieb als auch die Tunnelfreigabe erteilt, ohne die Vereinbarung einzuhalten.

Daraufhin hat der UVA die Sachlage von 2 unabhängigen Anwälten prüfen lassen.
Ergebnis: Die Tunneleröffnung war und ist rechtswidrig.

Was soll der UVA tun?
Ein gerichtliches Verfahren wird etwa 1 bis 1,5 Jahre dauern. Sodass dieser Weg keine wirkliche Alternative darstellt.
Also haben wir uns am 16. April 2021 mit einem Schreiben an Hr. Bundespräsident Steinmeier gewandt und ihm unsere Situation geschildert.

Schreiben an Hr. Bundespräsident Steinmeier:

Hat sich ein rechtsstaatliches Parallelsystem bei Staat und Behörden etabliert?

Sehr geehrter Hr. Bundespräsident Steinmeier,

wir sind ein Umweltschutzverein mit ca. 500 Mitgliedern, steuerlich als gemeinnütziger Verein anerkannt, im nördlichen Chiemgau beheimatet und erhoffen uns von Ihnen einen Hinweis zu bekommen, wie wir in Zukunft mit der Situation umgehen sollen, da sich in den letzten Jahren augenscheinlich für die Bundesrepublik Deutschland, sowie deren Behörden ein rechtsstaatliches Parallelsystem entwickelt hat.

In diesem System hat sich, nach unserem Eindruck und unseren jüngsten Erfahrungen, die Enteignung von Privatgrundstücken ohne Entschädigungsleistung für die Betroffenen, sowie keine Bindungsverpflichtung von Behörden an gerichtlich getroffene Vergleichsurteile oder Rechtslagen zum Standard entwickelt.

Zur Untermauerung unseres Eindrucks möchten wir Ihnen unsere konkreten Erfahrungen im Rahmen des Bauprojekts „Aubergtunnel, Altenmarkt“ vortragen und Sie bitten, uns darüber zu informieren, wie wir mit dieser Rechtssituation aktuell und zukünftig umgehen sollen.

Da wir der Meinung sind, dass diese Thematik keinen uns allein betreffenden Einzelfall darstellt, geht dieses Schreiben an diverse Presseorgane, sowie den VGH München.

Foto UVA Tunnelzufahrt vor der Baumaßnahme

Hierfür bitten wir ausdrücklich um Ihr Verständnis.

Der Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. hatte das Bauprojekt „Aubergtunnel“, in 83352 Altenmarkt, beklagt und die Sache letztendlich vor dem Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2016  mit einem Vergleich abgeschlossen. (A 8 15.40016, VGH, 21.09.2016)

Für den Schutz der nahegelegenen Fledermauspopulation in der Stadtkirche Trostberg, mit EU-weitem Schutzrechtsstatus, sowie zum Schutz einer sehr seltenen Wimpernfledermaus-Population wurde im Rahmen des getroffenen Vergleichs eine Schutzbepflanzung am nördlichen Tunnelportal vereinbart. Die Umsetzung sollte zusammen mit weiteren Schutzmaßnahmen zu erfolgen, bevor der Tunnel in Betrieb genommen wird.
Überdies wurde das Bauamt Traunstein laut Planfeststellungsbeschluss dazu verpflichtet, dass die Verkehrsfreigabe des Tunnels erst nach Umsetzung aller Maßnahmen, erfolgen darf. (Planfeststellungsbeschluss: Aktenzeichen: 32-4354.2-B299/B304-001, Punkt 3.3.9)

Foto UVA Tunnelzufahrt nach der Baumaßnahme

Am 21.09.2020 haben wir die Bauamtsleitung per FAX darauf aufmerksam gemacht, dass wir davon ausgehen, dass die gerichtlich vereinbarten Schutzmaßnahmen vor einem möglichen Probebetrieb und vor Verkehrsfreigabe vollumfänglich umgesetzt werden; wie dies im Gerichtsvergleich beschlossen wurde.

Nichtsdestotrotz wurde vom Bauamt Traunstein im November 2020 der Tunnel für den Verkehr frei gegeben. Die Pflanzmaßnahme wurde bis heute nicht durchgeführt, laufende Informationen konnten wir der Presse entnehmen.
Als wir das Bauamt diesbezüglich kontaktierten wurde uns mitgeteilt, man müsse erst die Baustelle räumen und werde die rechtlich auferlegten Maßnahmen dann im März 2021 nachholen.

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