Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgericht München bestätigt, dass nicht jede Kiesgrube bevorrechtigt ist und vom Landratsamt zu genehmigen ist.
Mit dem Urteil M1K 20.374 wird die Genehmigung des Landratsamt Traunstein zurückgewiesen.
Ursächlich wegen Verstoß gegen Naturschutzbelange, Beeinflussung des angrendenden europäischen Naturschutzgebiets, in Verbindung mit der Zerstörung von Toteislöchern.
Einspruchsfrist für das Landratsamt Traunstein gegen das Urteil besteht noch bis ca. Ende August 2026.
Sollte kein Einspruch erfolgen, wäre der nächste Schritt der Rückbau und die Renaturierung.
Der Umweltschutzverband wird die weitere Entwicklung weiterhin positiv begleiten.
Auf den Kosten des Verfahrens, ausgelöst durch eine rechtswidrige Entscheidung der Verwaltung, bleibt der Umweltschutzverband sitzen.
Aus unserer Sicht nicht ganz fair.
Wir hoffen, dass das Urteil die Behörden bei künftigen Kiesgruben-Genehmigungen mehr Umsicht walten lassen.
Aktuell werden im Landkreis Traunstein fast 40 Kiesgruben betrieben.
Aus unserer Sicht geht es schon lange nicht mehr um regionalen Bedarf, sondern um ein Exportgut, welches für die Betreiber gute Gewinne verspricht.
Freizügige Genehmigungen haben bei den Betreibern Goldgräberstimmung ausgelöst.
Verkehrsbelastung, Kosten der Infrastruktur und Einfluss auf Natur und Anwohner sind nach unserer Auffassung bei den Abwägungsprozessen bisher zu wenig berücksichtigt.
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