Die diesjährige Hauptversammlung des Umweltschutzverband Alztal u. Umgebung e. V. fand am 7.7.2022 im Gasthaus zur Post statt.
Die Vorstandschaft, Schopf, Raepple, Erler und Hesse konnte erneut auf ein Jahr mit vielen Aktivitäten und Erfolgen zurückblicken. Vorne weg der erneute Erfolg vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Sachen Kiesabbau in Grünweg.
Unsere Themen konnten wir mittels Beamer im Rahmen eines unterhaltsamen Abends präsentieren. Den Termin für die Hauptversammlung hatten wir absichtlich in den Sommer verlegt, um einem möglichen Corona-Problem im Herbst / Winter aus dem Wege zu gehen.
Anbei der Artikel im Trostberger Tagblatt.
Bericht im Trostberger Tagblatt, 15.07.22 Wenn Sie den Bericht lesen möchten, bitte einfach darauf klicken
Folgendes Bild zeigt die Fläche, auf welcher eine Photovoltaikanlage geplant ist. Muss das wirklich sein? Gibt es wirklich keine anderen Flächen, als unsere Moore und Feuchtwiesen für diese Energiegewinnung?
Der Umweltschutzverband ist der Meinung, dass Energiegewinnung dort stattfinden sollte, wo die Energie gebraucht wird oder schon für die Infrastruktur genutzt wird.
Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen haben aus unserer Sicht nichts in Wäldern oder Mooren verloren. Dazu haben wir sicher genügend Flächen an Autobahnen, Gewerbegebieten und Dächern aller Art zur Verfügung.
Bild Umweltschutzverband; auf dieser Wiese wäre eine Photovoltaikanlage geplant.
Der Umweltschutzverband hat sich mit folgenden Argumenten bei der Gemeindeverwaltung Seeon/Seebruck gegen das Vorhaben gewandt:
der nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e. V. (UVA) nimmt zur o.g. Planung der Gemeinde Seeon-Seebruck wie folgt Stellung:
Der UVA begrüßt die Schaffung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Aber genauso, wie bei Windenergieanlagen hierfür keine ökologisch wertvollen Wälder geschädigt werden sollen, dürfen bei PV-Anlagen hierfür keine sensiblen Landschaftsräume beeinträchtigt werden.
Der Standort der PV-Anlage Pavolding in freier Lage des Niedermoorgebiets der Ischler Achen, umgeben von Biotopen sowie FFH- und Vogelschutzgebiet, inmitten der Biotopverbundachse zwischen den Eggstätter und den Seeoner Seen sowie inmitten des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets liegt in einem sensiblen Landschaftsraum und ist ungeeignet. Zweifellos verfügt die Gemeinde über geeignete Standorte, in denen PV-Anlagen geschaffen werden können.
Der Standort ist auch kein vorbelastetes Gebiet, auf denen solche Anlagen realisiert werden sollen, sondern würde vielmehr den gesamten Talraum der Ischler Achen vorbelasten. Die Anlage würde zur Schädigung von Natur und Landschaft führen und die Erholungseignung beeinträchtigen. Die Planung widerspricht verbindlichen Zielen der Raumordnung.
Der UVA schließt sich mit seinen Einwänden gegen den Standort des Vorhabens den entsprechenden Bedenken des Bundes Naturschutz vom 29.05.2021 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.05.2021 an und bittet die Gemeinde, solche Anlagen nur an geeigneten Standorten vorzusehen.
Zum Vorgang wurde nachfolgender Artikel im Trostberger Tagblatt veröffentlicht:
Mit 1045 sicher über die Straße zwischen Engertsam und Heiligkreuz begleiteten Kröten waren wir sehr zufrieden. Obwohl die Wanderung in diesem Jahr aufgrund der Witterung erst spät einsetzte, hat sich doch gezeigt, dass die Population durch unsere Bemühungen in den letzten Jahren erfogreich war. Schade ist, dass in der Ortsdurchfahrt viele Kröten dem Verkehr zum Opfer fallen. Wir würden uns wünschen, dass in diesem Bereich die Geschwindigkeit während der Wanderzeit auf 30Km/h reduziert wird. Außerdem könnte man darüber nachdenken, in den Wandermonaten die neuralgische Stelle von 20.00 Uhr Abends bis 06.00 Uhr Morgends für dem Verkehr zu sperren. Dass dies für den Verkehr kein besonderes Problem bereitet, hat die Dauersperrung während des Kreisverkehr-Baus in Heiligkreuz gezeigt.
Quelle: Foto Umweltschutzverband Link zur Petition: Bitte auf das Bild klicken
Am 07.April 2022 erhielten wir die Nachricht über die Veröffentlichung unser beim Bundestag eingerechten Petition.
„…Ihre Petition wurde heute unter dem Titel Bundesstraßen – Kein Ausbau der Bundesstraße B 299/B 304, Ortsumfahrung Altenmarkt mit der ID 129826 veröffentlicht.
Sie kann nun von anderen Internetnutzern gelesen, diskutiert und unterstützt werden…“
Bitte beteiligt euch an der Diskussion und zeichnet diese! Bitte verteilt die Information an Familie, Bekannte, Freunde und Organisationen.
Matrix-Code zur Petition Link zur Petition: Bitte auf den Code klicken
Bundestags-Petition des Umweltschutzverbands gegen das Fernstraßen-Bauprojekt Altenmarkt II
Der Countdown läuft!
Möchtet ihr persönlich etwas gegen Energieverschwendung, Naturzerstörung, Landverbrauch tun, dann zeichnet die aktuelle Petition des Umweltschutzverbands Alztal u. Umgebung e. V. gegen das Fernstraßen-Bauprojekt Altenmarkt II.
Die FDP hätte gerne die aktuellen Planungen der OU Altenmarkt, BAII mit Hr. Verkehrsminister Dr. Volker Wissing eingeladen. Aus zeitlichen Gründen war es ihm aber nicht möglich.
Fragen, welche noch offen blieben, sollte man schriftlich an Hr. Theurer senden. Der Umweltschutzverband hat nachfolgendes Schreiben mit der Bitte um Antwort an Hr. Theurer gesandt:
Artikel, Trostberger Tagblatt, 08.04.2022 Artikel lesen? Einfach darauf klicken
Schreiben des Umweltschutzverbands an Hr. Staatssekretär Theurer:
Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. Trostberg, 06.04.2022 1.Vorsitzender, Reinhold Schopf Pirach 6a 83308 Trostberg
Sehr geehrter Herr Weiß, sehr geehrter Herr Theurer,
wir möchten uns herzlich für die gelungene Veranstaltung bedanken. Im Folgenden unsere Punkte und Hinweise, wie gewünscht.
Zu unserer Petition: Im Januar 2022 haben wir eine Petition an den Bundestag eingereicht, in der wir den Planungsstopp für die Ortsumfahrung Altenmarkt, BA II, gefordert haben. Die Petition (Nr. 129826) fügen wir bei.
Zum Koalitionsvertrag: Der Koalitionsvertrag sieht einen Dialogprozess mit Verkehrs- Umwelt- Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden vor, mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans und einer gemeinsamen Abstimmung über die laufenden Projekte. Es ist vorgesehen, dass alle Projekte unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit, der Klimaneutralität, des Kosten-Nutzen Verhältnisses und des Flächenverbrauchs überprüft werden.
Die Ortsumfahrung Altenmarkt II erfüllt alle Voraussetzungen, die eine
derartige Überprüfung erforderlich machen:
Ist Palling symptomatisch für die Verkehrspolitik in unserer Region?
Wieso schauen wir im Großen, wie im Kleinen der seit Jahrzehnten der andauernden Verkehrskanalisation in den Chiemgau zu? Wieso unternahmen unsere Politiker in der Vergangenheit nicht im Geringsten etwas dagegen?
Verbindung der Autobahnen A8 mit A94 Verbindung München – Linz Und wir sitzen mitten im Kreuzungspunkt! Unsere Politik will das! Seit Jahrzehnten! Wie es den Anwohnern dabei geht ist scheinbar völlig egal! So im Großen die Situation.
Palling ist hier im Kleinen ebenso zu sehen. Nordostumfahrung Traunstein; Ausbau der B20; Ausbau der B304 mit großem Verkehrsknoten, Richtung Palling, Geplanter Bau der Salzachbrücke….. Wieso bitte wundert man sich jetzt in Palling, dass nun der Verkehr so zugenommen hat? Das ist doch nur die logische Konsequenz aus den Planungen, welche rund herum umgesetzt wurden – die politischen Vertreter des Ortes haben augenscheinlich jahrzehntelang geschlafen!
Schreiben des Umweltschutzverbands an jeden Gemeinderat mit der Bitte, nun endlich zu handeln, blieben stets unbeantwortet und ohne jegliche Konsequenz!
Nach der Vorstellung der Planungen der Ortsumfahrung Altenmarkt, Bauabschnitt II, sind inzwischen sogar den vehementesten Befürwortern dieses Projekts ernsthafte Zweifel an der Sinnfälligkeit gekommen. Man hat nun alternative Konzepte im Auge. Auch in Traunreut überwiegt inzwischen die Skepsis bei der überwiegenden Mehrheit im Stadtrat.
Vielleicht sollte sich die SPD Trostberg und ein Großteil des Trostberger Stadtratsgremium jetzt darüber nachdenken, wieso die Nachbargemeinden inzwischen das Projekt ablehnen?
Welche Vorteile bitte sollen überhaupt die Hochwassergefährdung, Verlärmung und Schadstoffeintrag in die südlichen Stadtgebiete aufwiegen? Das Verkehrsaufkommen, welches in Zukunft genauso hoch ist, wie heute? Nur, dass zusätzlich 10.000 Fahrzeuge das Trostberger Tal queren werden! Die zusätzlichen Schadstoffe, welche eine künftige Industrieentwicklung in Trostberg massiv einschränken wird? Der Verlust unserer Naherholungsgebiete? Der Verlust unserer Stadtnahen Natur und Zerstörung der deutschlandweit wertvollsten Fledermaus-Habitate?
Wir wissen es nicht, woran unsere Trostberger Volksvertreter hier noch festhalten! Wir würden es aber gerne wissen! Bitte teilen Sie dem Umweltschutzverband mit, welches Argument aus Ihrer Sicht heute noch für diese Planung spricht!
seit fast zwei Jahren geht der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. (UVA) nun gerichtlich gegen die Kiesabbau-Genehmigung in Seeon-Grünweg, am Naturparadies Bansee vor. Um das Verfahren abschließen zu können, bittet der UVA nun um weitere Spenden!
Das Gerichtsverfahren ist für uns gut gelaufen; in zweiter Instanz hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen erneuten Baustopp verfügt. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht München geht jedoch weiter und erfordert weiteren Aufwand. Die Spendengelder von bisher gut 25.000 Euro sind aufgebraucht. In beiliegendem Informationspapier haben wir die Sachlage zusammenfassend dargestellt; auf Wunsch können gerne auch zusätzliche Informationen gegeben werden.
Deshalb mein Hilferuf: Bitte spendet noch einmal, damit wir die Gerichtsverfahren abschließen und das Naturparadies Bansee retten können! Wir brauchen jetzt noch 10.000 Euro! Ich selbst mache mit einer Spende von 500 Euro den Anfang. Aber auch kleinere Spenden sind herzlich willkommen – größere auch! Bittte richtet Eure Spende an das Sonderkonto Grünweg des UVA:
Empfänger: Umweltschutzverband Alztal und Umgebung e.V. IBAN: DE10 7105 2050 0040 7376 86 (Kreissparkasse Traunstein-Trostberg) Verwendungszweck: Spende Kies Grünweg(Die Spende ist steuerlich absetzbar.
Für Spenden über 200 € wird Anfang nächsten Jahres eine Spendenquittung übersandt, für geringere Spenden genügt der Bankbeleg)
Umweltzerstörung – immer mehr Verkehr – immer neue Straßen – Kies für neue Straßen – Naturzerstörung durch die Kiesgruben – Baustellenverkehr von den Kiesgruben – Lärm und Abgase – noch mehr Verkehr – noch mehr Umweltzerstörung
In diesem Sinne zeigt folgender Leserbrief im Trostberger Tagblatt, in welcher Abwärtsspirale wir uns befinden.
Mit der Öffnungserlaubnis am Freitag, 4. März, ist für die Diskotheken und Clubs wieder Licht am Ende des Corona-Tunnels in Sicht. Im „Bergwerk“ in Altenmarkt bleibt es jedoch noch etwas länger zappenduster. Wie berichtet, hat der tunnelartige Nachtschwärmertreff einen massiven Wasserschaden erlitten, den die Besitzer und Betreiber Bernd Karmann und Didi Pfannes auf die Bauarbeiten für den benachbarten Aubergtunnel zurückführen. Vor dem Verwaltungsgericht in München hatten sie eine finanzielle Entschädigung beantragt bzw. nachträgliche bauliche Maßnahmen, die die Wassereintritte dauerhaft stoppen. Ohne Erfolg: Das Gericht hat den Antrag vor kurzem abgelehnt.
„Die Begründungen sind lächerlich“, sagt Bernd Karmann. „Wir werden beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen mit einem neuen, auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt.“
Seit dem Sommer 2020 tropft, sickert und fließt Wasser aus dem Auberg in den langgezogenen Felsenkeller. Karmann und Pfannes stehen buchstäblich vor einem Scherbenhaufen. Putz, Mauerwerk, Einrichtung und Elektrik sind durchnässt, verschimmelt und unbrauchbar. „Wir haben hier einen Schaden von fast 250000 Euro.“ Durch den gescheiterten Klageversuch kommen jetzt 7500 Euro Anwaltskosten und 470 Euro Verwaltungsgebühr dazu.
In der 14-seitigen Begründung in hochkompliziertem Juristen-Deutsch sieht das Verwaltungsgericht keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Bauarbeiten und den Wassereinbrüchen. Wahrscheinlich sei, dass es sich um ein „Taupunktproblem“ handle, sprich Kondenswasser. Für Karmann „ein Witz – bei den Mengen an Feuchtigkeit. Wir sind quasi abgesoffen“. Selbst als jahrelang hunderte Besucher im „Bergwerk“ tanzten und schwitzten, habe das Kondenswasser keine dauerhaften Schäden verursacht.
Das Gericht folgt jedoch der Darstellung des Staatlichen Bauamts Traunstein, wonach weder die Vortriebsarbeiten für den Tunnel noch Schwingungen oder Erschütterungen durch die Bodenverdichtung beim Straßenbau die Hydrogeologie im Auberg maßgeblich verändert und zu den Wasserschäden im „Bergwerk“ geführt hätten. Karmann hält dagegen, dass ihm ein Geoingenieur und Baufachleute bestätigt hätten, dass die im Straßenbau eingesetzten Rüttelmaschinen durchaus folgschwere Erschütterungen auslösen könnten. Und: Der erste große Wassereintritt im August 2020 sei just zu dem Zeitpunkt passiert, als die Behörden die Apparaturen für baubegleitende Erschütterungsmessungen schon wieder abgebaut hatten.
Unvorhersehbar? „Man dreht sich im Kreis“
„Es wird hier einfach ungeprüft den Aussagen des Bauamts Glauben geschenkt“, kritisiert Didi Pfannes. Deren Vertreter seien quasi nur mit den Händen in der Hosentasche durch das „Bergwerk“ gegangen und hätten sich die feuchten Wände angeschaut – „nach dem Motto: ,Das war’s. Wir sind nicht schuld. Beweist uns das Gegenteil‘“.
„Null komma null nachvollziehbar“ nennt Karmann das Urteil. Denn: Um ein so genanntes Planergänzungsverfahren geltend machen und Schadensregulierung einfordern zu können, müsse es sich laut Gericht um „unvorhersehbare“ Schadensgründe handeln. Aber genau das würden die Richter in Frage stellen, weil sie auf Ludwig Dietl verweisen, den Vorbesitzer des Gebäudes, der im Jahr 2009 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Tunnelbau einen Einwand formuliert habe – bezüglich eines möglichen Wasser- oder Gerölleintritts in den „Bergwerk“-Schacht. „Da dreht man sich im Kreis“, ärgert sich Karmann. „Wir haben das Gebäude ja erst kurz nach dem Planfeststellungsbeschluss gekauft. Wir hätten also schon damals klagen müssen, was laut unserem jetzigen Anwalt aber ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte. Jetzt ist es verjährt. Jetzt wird gesagt, es ist Kondenswasser. Aber im selben Atemzug heißt es, dass es doch vorhersehbar gewesen sei, dass der Tunnelbau zu Wasserschäden führen könnte.“
Karmann und Pfannes fühlen sich im Stich gelassen, aber sie geben nicht auf. Denn der zeitliche Ablauf von Bauarbeiten und großen Wassereintritten spreche sehr wohl für einen kausalen Zusammenhang – zumal es vorher jahrzehntelang keine Feuchtigkeitsprobleme gegeben habe.
Weil die Klage gegen den ablehnenden Gerichtsbescheid sicher wieder Monate in Anspruch nehmen werde, ergreifen sie – unabhängig davon – schon jetzt die Initiative. „Wir wollen das ,Bergwerk‘ – mit Eigenmitteln – zumindest einigermaßen wieder herrichten und versuchen, es noch im ersten Halbjahr 2022 wiederzueröffnen.“ Denn es wäre, wie sie sagen, ein Draufzahlgeschäft, nur das „LiBella“ im ersten Stock desselben Gebäudes zu betreiben. Ihre beiden Clubs würden eng zusammenhängen. „Die Leute wechslen hin und her. Der Personalaufwand ist hoch, das rechnet sich auf Dauer nur, wenn unten und oben geöffnet ist.“